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Du bist doch selber ein Dieb. Was sagst du mir Dieb?
Nun zur Frage, von ChatGPT hervorragend auf den Punkt gebracht:
Im deutschen Recht beziehen sich die Begriffe "Überwältigen" und "Festsetzen" auf unterschiedliche Aspekte des Eingreifens in eine Situation, insbesondere bei einem Diebstahl:
1. Überwältigen: Dieser Begriff wird typischerweise verwendet, um eine Situation zu beschreiben, in der eine Person durch physische Kraft oder durch Einsatz von Mitteln, die eine unmittelbare Kontrolle ermöglichen, handlungsunfähig gemacht wird. Beim Überwältigen geht es in erster Linie darum, eine unmittelbare Bedrohung oder Gefahr zu neutralisieren und den Täter an der weiteren Ausführung seiner Tat oder an der Flucht zu hindern.
2. Festsetzen: Festsetzen bedeutet, dass eine Person daran gehindert wird, sich zu entfernen, und bis zum Eintreffen der Polizei oder einer anderen zuständigen Behörde festgehalten wird. Das Festsetzen kann auch ohne den Einsatz von Gewalt erfolgen, zum Beispiel durch verbale Aufforderung oder durch Schaffung einer Situation, in der die Person nicht fliehen kann. Im rechtlichen Kontext ist das Festsetzen oft mit dem Begriff der vorläufigen Festnahme verbunden, die unter bestimmten Voraussetzungen auch von Privatpersonen durchgeführt werden darf (z.B. im Rahmen des sogenannten "Jedermann-Festnahmerechts" nach § 127 StPO, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird).
Beide Handlungen, Überwältigen und Festsetzen, müssen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der geltenden rechtlichen Bestimmungen erfolgen, um nicht selbst rechtswidrig zu handeln. Bei der Anwendung von Gewalt oder bei der Festnahme eines Täters durch eine Privatperson ist immer der Grundsatz der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der Mittel zu beachten.