Anzeige wegen falscher Verdächtigung wegen Anzeige einer falschen Verdächtigung?

Hallo!

Entschuldigt den etwas wirren Titel.

Im April wurden meine Rechte in einer Verkehrskontrolle verletzt. Ohne einen begründeten Verdacht wurden meine Person und mein Auto durchsucht und ich wurde zur Blutentnahme gezwungen. Da nichts gefunden wurde und nichts im Blut war, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Da das Verhalten der Polizisten von Anfang an darauf hingedeutet hat, dass sie meine Rechte nicht wahren werden und sie sehr lange für die Personalienkontrolle gebraucht haben (gegen mich lag nie etwas vor), habe ich die Kontrolle mitgeschnitten. (Nach Rücksprache mit dem Leiter der internen Ermittlungen war dies OK da ich die berechtigte sorge hatte dass meine Rechte verletzt werden und ich das sonst nicht nachweisen kann) Hier ist zu hören wie der Polizist klar sagt, dass das Willkür ist und er keinen Verdacht für Durchsuchung und Blutentnahme bräuchte. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Als ich auf die Frage ob ich JEMALS IRGENDETWAS mit BTM zu tun hatte keine Angabe machte und einen Urintest verweigerte (rechtlich keine Begründung für einen Verdacht) wurde ich festgenommen, durchsucht und zur Blutentnahme gezwungen. Der Grund für meine Festnahme wurde mir auf mehrfache Nachfrage nicht erklärt. Ich war die ganze Zeit ruhig aber habe klar verbal auf meine Rechte bestanden, natürlich ohne körperlichen Widerstand oder aggressives Verhalten.

Kurz darauf habe ich den Polizisten angezeigt, u.a. wegen Nötigung in besonders schwerem Fall. Das Verfahren läuft noch.

Wie ich nun erfahren habe, hat er mich wegen Falscher Verdächtigung angezeigt. Dies entspricht ja ganz klar nicht der Wahrheit. Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?

Vielen Dank im voraus!

Polizei, Recht, Anzeige, Jura, Polizeikontrolle, Strafrecht
Piercing trotz Praktikum auf einer Behörde?

Hey Leute!

Ich bin 18 Jahre alt und besuche zur Zeit die 11. Klasse einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung und mache daher ein Jahrespraktikum (immer montags bis mittwochs). Dieses absolviere ich in unserer Gemeindeverwaltung, Nun zu meiner Frage:

Ich möchte mir nächstes Jahr einige Piercings und ein Tattoo stechen lassen. Mit dem Tattoo wird es keine Probleme geben, da es auf die Brust kommt und somit eh immer vollständig bedeckt ist (Wird das hier, ein Zitat der Band The Gaslight Anthem: 25.media.tumblr.com/tumblrm5e06jmFgL1r93ta4o1500.jpg ). Anders sieht es mit den Piercings aus: Ich möchte mir Snakebites ( i1145.photobucket.com/albums/o502/luvinthatsmile/adorbs.png ) und ein Helix ( http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3c/Helix_piercing.jpg/200px-Helix_piercing.jpg ) machen. Da diese im direkten Gesichtsfeld sind mache ich mir etwas Sorgen ob ich deswegen mein Praktikum verlieren könnte.

Meint ihr es ist möglich trotz des Praktikums auf einer Behörde mir diese Piercings stechen zu lassen? Bzw. Könnte ich deswegen meinen Praktikumsplatz verlieren?

Ich freue mich auf eure Antworten und beddnke mich schonmal im Voraus!

Liebe Grüße:

Wyldechild

Achso und falls es relevant sein sollte: Ich bin bis jetzt laut meinen Kollegen ein absoluter Vorzeigepraktikant! Ich erledige sämtliche Aufgaben sofort, schnell und ordentlich, bin immer pünktlich bzw. meistens sogar schon eine halbe Stunde vor regulärem Arbeitsbeginn im Rathaus und erledige schon Arbeiten die ich alleine machen darf, mittwochs arbeite ich bis 18Uhr obwohl ich laut Vertrag nur bis 16:30 arbeiten müsste bzw. dürfte wenn ich wie alle anderen um 7:30 anfange usw.

Kündigung, Piercing, Arbeitsrecht, Behörden, Körperschmuck
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