Hallo ihr lieben =)
Ich habe bei Ebay ein Handy am 05.09.22 verkauft und der Käufer hat es am 08.09.22 erhalten.
Gestern den 26.09.22 bemängelt er, das angeblich die Hörmuschel kratzt, wobei ich das Gerät vorher getestet habe und es ohne Mangel zum Verkauf anbieten konnte.
Der Käufer hat sicher mit dem Käuferschutz bezahlt, obwohl in meiner Anzeige ja drin steht: Rücknahme: Nein steht.
Das Problem bei der Sache ist, das auch wenn ich ihm das Geld zurück erstatten würde, ich ja selbst auf den Schaden dann sitzen würde. Gibt es nicht genauso wie beim Käufer einen Schutz für Verkäufer?
Der Käufer hat jetzt um Rückerstattung gebeten aber auch angegeben das er das Handy defekt schon so erhalten hat usw. Ich weiß nicht wieso man sowas schreibt, was ja gar nicht stimmt.
Eine Teilrückzahlung, die ich ihm dann Angeboten habe, hatte der Käufer abgelehnt
Bleibt also nur eins, ich zahle und hab den Schaden hier liegen oder warte bis er Ebay einschaltet.
Was ist eure Meinung dazu, oder selbst Erfahrung?