Hallo,
kurz zum Sachverhalt; ich bin Mitbewohner und nicht Mieter und unser Haushalt lagert einige Möbel (Sperrmüll) im Lager unserer Vermieterin direkt nebenan.
Sie gab uns damals die mündliche Erlaubnis der Lagerung und wir baten sie darum, einfach frühzeitig bescheid zu geben, sobald wir die Möbel beiseite schaffen sollen.
Nun liegt ein Zettel im Briefkasten mit einer Frist bis zum 15.11 in dem gefordert wird, eben jene Möbel zu entsorgen, ansonsten macht sie es auf unsere Kosten.
Nun habe ich persönlich noch am selben Tag nach Erhalt des Schreibens direkt Online bei unserem LK eine Sperrmüllabfuhr angemeldet. Die Wartezeit beträgt hierbei 4 - 6 Wochen. Also wäre die Frist nicht einhaltbar.
Da die Vermieterin aufgrund ihrer Freundin einen Greul gegen die Mieterin hegt, glaube ich nicht, dass Sie diese 4 - 6 Wochen warten will und wird.
Meine Frage: muss Sie nach Kenntnisnahme der Anmeldung und der Dauer bis zur Abholung abwarten oder müssen wir die Frist einhalten? Finds echt blöd, dass sie nicht etwas eher bescheid gesagt hat.