Wir haben eine Wohnung angemietet, wo der Vermieter angeblich Eigentümer der Einbauküche ist. Er hat uns bezüglich "seiner" Einbauküche drei Möglichkeiten angeboten:
1. Kauf der EBK zum Kaufpreis von 2.700,- Euro bei Einmalzahlung
2. Kauf auf Raten: 60 Raten monatlich zu je 50 Euro = 3.000 Euro
3. "Miete" der Küche gegen einen monatlichen Mietaufschlag von 30 Euro
Als wir dem Vermieter dann sagten, wir würden die Küche gerne "nur" mieten, weil er dann ja auch für Reparaturkosten aufkommen müsste, meinte er, dass es keine Miete wäre, sondern dass er uns die Küche lediglich - gegen Entgelt von 30 Euro - zur Nutzung überlassen würde, so dass wir selbst nach Ablauf von angeblich noch vorhandener Garantie für sämtliche Reparaturen aufkommen müssten.
Im Internet habe ich inzwischen recherchiert, dass es diese Nutzungsüberlassung zwar gibt, dass es aber üblich sei, seinen Mietern in so einem Fall die Küche unentgeltlich zu leihen.
Im übrigen haben wir noch keinen Nachweis bekommen, wie alt die Küche ist und was sie damals neu gekostet hat.
Frage 1: Kann der Vermieter überhaupt ein Entgelt für die reine Nutzungsüberlassung verlangen und wenn ja, wie viel?
Frage 2: Können wir verlangen, dass der Vermieter uns die Rechnung zeigt?