Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).
Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.
Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.
Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.
Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.
Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.
Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.
Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.
Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.
Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.
Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.
Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.
Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).