Die Expertenantwort widerspricht sich selbst:
"Sollten Sie nach 1961 geboren sein, so haben Sie keinen Vertrauensschutz mehr hinsichtlich Ihres erlernten und ggf. zuletzt ausgeübten Berufes!Sie müßen im Gegenteil damit rechnen, daß man Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweist und Ihnen so Tätigkeiten wie Museumswärter, Pförtner usw. zumutet."
Genau das Problem hat insbesondere ein Ingenieur, der aufgrund seiner Ausbildung vielseitig und in anderen Branchen arbeiten kann.Die BU zahlt nur, wenn du 50% "berusunfähig" bist. Kannst du weiterarbeiten, wenn du Krebs hast? Ja kannst du (KH-aufenthalte aufgrund Genesung bzw. Operationen oder Untersuchungen sind Thema der KK). Burn-Out - Kann i.d.R. "zeitnah" mit entsprechend guter Krankenkasse und guter Behandlung gelöst werden. Die Beispiele lassen sich entsprechend fortführen.
Hinzu kommen Probleme wie, dass 50% BU durch einen Wahllarzt der Versicherung festgestellt werden muss, oder die BU sich bis zu 2 Jahre Zeit lassen kann bis du zum ersten Mal monatlich Geld siehst. Rechtsstreits sind vorprogrammiert - Noch mehr Kosten!Für gelernte Handwerker etc. kann eine BU durchaus sinnvoll sein, wobei man sich auch hier informieren sollte inwieweit Umschulungen o.ä. doch wieder zu einer Erwerbsfähigkeit führen und somit die BU nicht mehr gilt.
Dies sind nur ein paar Dinge, die ich selbst als Ingenieur bereits von viele versch. (freien) Versicherungsmaklern und auch Leuten aus dem Finanz- und Controlerbereich zu hören bekommen habe und auch nach langen eigenen Recherchen zu keinem besseren Schluss komme.Meine Empfehlung, mache eine gute Krankversicherung (wichtig, mit gutem Krankentagegeld!) und für Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall etc. mach ggf. eine "Schwere Krankheiten Versicherung"! Die zahlt ohne wenn und aber, wenn eine der Krankheiten festgestellt wird, die vertraglich geregelt sind - Krebs Herzinfarkt...und zahlt festdefinierte Summen. Die Versicherung kann sich dort nicht wie bei der BU herausreden, die sehr sehr abhängig von deiner Ausbildung, Beruf....ist.