Du gehst zum städtischen Bürgerbüro/Bürgeramt, und lässt dir dort den Antrag auf einen EU-Kartenführerschein stellen. Damit wird eigentlich alles automatisch erledigt. Im Bürgerbüro brauchen sie deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis, dann schicken sie den Antrag zum Kreisverkehrsamt und dein Führerschein wird dir per Post zugestellt. Mag sein, dass sich das von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, ich kann nur von der Handhabung in Nordrhein-Westfalen bzw des Kreises Recklinghausen (Kreisverkehrsamt Marl) sprechen.
Soweit ich weiß, liegt es im Ermessen des Prüfers, welche Parksituation geübt wird. Weitaus häufiger ist es aber eine Parklücke am Rand in die man hineinfahren muss, an einer wenig befahrenen Straße. Soll aber auch Prüfer geben, die einen lieber auf einen Parkplatz lotsen und dich da in eine Parkbox einparken lassen. Was du natürlich besonders beachten musst, ist, dass du immer nach hinten guckst, während du rückwärts fährst. Erst wenn du stehst, darfst du wieder nach vorn gucken. Unbedingt drauf achten! (Aber das weißt du sicherlich schon ;D) Ansonsten ist natürlich viel Umsicht notwendig, aber du hast bestimmt geübt, deshalb wirst du das auch bestimmt ohne Mühe schaffen! Viel Erfolg :)
nein, der bremskraftverstärker wird getestet, indem du im stand (gang raus, handbremse angezogen, motor aus) mehrmals auf die bremse presst ("pumpen"), bis die bremse nicht weiter zu pumpen geht. in dem zustand hälst du die bremse mit dem fuß fest und machst den motor an (wie oben beschrieben natürlich ohne gang drin, mit angezogener handbremse). wenn die bremse jetzt nachgibt, dann funktioniert der bremskraftverstärker ohne probleme.
Naja, eigentlich hättest du das schon vorher entschuldigen lassen müssen, aber eine nachträgliche Entschuldigung mit dem Grund deines Fehlens sollte auch reichen.
Den Führerschein kannst du, sofern euer Bürgeramt (bzw. Bürgerbüro) das anbietet, im Rathaus abholen, ansonsten musst du wohl zum Kreisverkehrsamt. Nur in seltenen Fällen wird er dir zugeschickt, was sich meiner Meinung danach richtet, ob dein Fahrlehrer in solche Richtung etwas schon vorher organisiert hat, was aber wohl nicht wahrscheinlich ist.
Ist nicht ganz richtig. 1. Kenne ich bereits Leute, die den kurz nach ihrem Geburtstag zugeschickt bekommen haben, 2. war es bei mir so, dass ich ihn NICHT (automatisch) zugeschickt bekam, ich aber einen Antrag stellen musste im städtischen Bürgerbüro und er mir dann später zugeschickt wurde. Also ist der Postweg aus Sicht der Behörden anscheinend nicht zu unsicher für sowas.