B1 ist doch ganz okay für eine Bewerbung ZUM ...

Schreibe einfach allgemein, z.B. Fremdsprachen: Englisch in Wort und Schrift (Sprachlevel B1)

Das Zertifikat *kannst* du -falls bei der Online-Bewerbung möglich-dann auch hochladen.

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Es kann sein, dass du hier etwas verwechselst... Also:

Die Anrechnung der Muttersprache als Fremdsprache -als Kind nichtdeutscher Eltern- ist grundsätzlich möglich. Dafür bedarf es einer Feststellungsprüfung in der jeweiligen Sprache.

Die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht in der Sekundarstufe I oder die Erlangung der Fachoberschulreife durch die Feststellungsprüfung (vorher) ist hier die Voraussetzung, die NICHT gegeben sein darf.

... zumindest hier in NRW

Frage am besten bei deiner Schule nach, die wissen genau worum es geht und was möglich ist oder nicht.

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Ja darf man! Habe ich selbst auch gemacht.

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Oh ja, dieser Online-Schuhhändler ist mir bekannt, nur negativ! Da sind Mitarbeiter bei (vor allem die männlichen) die ihre eigenen Arbeitskollegen daran hindern zu arbeiten in dem sie in internen Abläufen Änderungen vornehmen ohne es den/der zuständigen Sachbearbeiter/in Bescheid zu geben und somit auch den Kunden. Asis die dafür sorgen, dass keiner mehr bei ihnen kaufen soll und auch noch ihre eigenen Mitarbeiter Fehler zuschreiben wollen um sich besser und die anderen schlechter darzustellen. Vor allem die Telefonzentrale war der Highlight in Sachen Arbeitshaltung und -klima. Der Typ war so ein Vogel und ... Naja, ... nur zu schade für die vernünftigen Mitarbeiter.

Das mit deinen Schuhen wird schwer,weil sie dir sagen werden das du es durch das tragen (!) diser verursacht hast...aber versuchen würde ich es trotzdem.

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Wenn du ein Zulassungsangebot erhalten hast und dieses angenommen hast erfolgt dies eigentlich automatisch. Wenn kein Angebot vorliegt, dann kommt wahrscheinlich auch nicht ein Angebot.

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