Hallo wir sind auf der Suche nach einee neuen Wohnung.
Wir haben eine gefunden und sind dementsprechend am Umziehen.
Der Besitzer der alten Wohnung in der noch unser Eigentum steht hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass wir verpflichtet sind diese Wohnungsbesichtigung durchführen zu lassen.
Müssen wir das ?
Zumal es vor 3 Wochen einen Vorfall gab, dass das Türschloss unser Wohnung versucht wurde auszubohren und die Polizei am Telefon nur sagte, dass das war kein Einbruchsversuch war, sondern lediglich ein Missverständnis.
Daher meine Frage: Muss ich mir das gefallen lassen, oder kann ich dagegen was machen?