Grundsätzlich ist die Tötung eines Menschen rechtswidrig und strafbar. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Tötung gerechtfertigt sein kann, wie zum Beispiel bei Notwehr.
Im deutschen Strafrecht ist Notwehr in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach ist eine Tat nicht rechtswidrig, wenn sie erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
Im konkreten Fall, in dem man von zwei Personen überfallen wird und sich nur durch die Tötung einer Person verteidigen kann, wäre die Tat unter Umständen gerechtfertigt. Voraussetzung ist, dass der Angriff gegenwärtig ist und dass keine milderen Mittel zur Verteidigung zur Verfügung stehen.
Ob man vor Gericht bestraft wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Staatsanwaltschaft würde in einem solchen Fall die Umstände prüfen und entscheiden, ob eine Anklage wegen Totschlags oder gar Mordes erfolgen würde.
Wenn nur die Wertsachen verloren gegangen wären, ohne dass das eigene Leben in Gefahr war, wäre die Tötung nicht gerechtfertigt und würde als Totschlag oder Mord bestraft werden.
Wenn beide Personen gestorben wären, müsste geprüft werden, ob die Tötungen gerechtfertigt waren. Bei einer gerechtfertigten Tötung würde man in der Regel nicht bestraft werden. Wenn jedoch die Verteidigung über das notwendige Maß hinausging, könnte man wegen Totschlags oder Mordes verurteilt werden.
Ob man Reue zeigt, hat keinen direkten Einfluss auf das Urteil. Es kann jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Ob es sich um einen Scherzüberfall handelte, hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Tötung. Es müsste jedoch geprüft werden, ob der Angriff als gegenwärtig und rechtswidrig anzusehen war.
Wenn Opfer oder Täter minderjährig wären, würde das Jugendstrafrecht angewendet werden. Hier gelten besondere Regeln und Strafen, die auf das Alter und die Entwicklungsstufe des Täters abgestimmt sind.
Ob ein Zeuge auf der Seite des Opfers oder der Täter wäre, hat keinen direkten Einfluss auf das Urteil. Die Aussage des Zeugen könnte jedoch bei der Aufklärung des Falles und der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden.
Ob Täter oder Opfer psychisch gestört wären, könnte ebenfalls Einfluss auf das Urteil haben. Hier müsste geprüft werden, ob die Störung zur Tatzeit einen Einfluss auf das Handeln hatte und ob der Täter in der Lage war, die Tat zu erkennen und entsprechend zu handeln. Je nach Schwere der Störung könnte eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, die zu einer milderen Strafe führen könnte.
Die möglichen Urteile könnten je nach den Umständen des Einzelfalls und der Schwere der Tat von Freispruch über eine Bewährungsstrafe
Ich füge hinzu, dass meine Antwort ohne Haftung und Gewähr ist und lediglich eine allgemeine Information darstellt. Für eine verbindliche Rechtsberatung sollte immer ein Anwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson konsultiert werden.