War die sofortige Kündigung gerechtfertigt? Antwort: Ohne weitere Einzelheiten zu kennen - Nein.
Was müssen wir beim Arbeitsamt beachten? Antwort: Fall den Tatsachen entsprechend darstellen. Fallmanager vermitteln nur Arbeitsaufträge und sind oftmals mit solchen Situationen überfordert. Gehen Sie lieber zuerst zu einem Anwalt bevor Sie mit dem Jobcenter reden.
Ist die tatsache das sie sich von ihrem Arbeitgeber schon in der vergangenheit Tyraisiert gefühlt hat, in irgend einer weise wichtig? Antwort: Ja.
Die Kündigung unter Druck dürfte unwirksam sein zumal hier mit Dingen argumentiert wurde wie Diebstahl, Unterschlagung ohne aber einen Beweis (Kameraaufzeichnung etc.) anzuführen. Nehmen Sie sich einen Anwalt und erklären dort die Tatsachen, wie es sich am Tag der "Kündigung" zugetragen hat.
Allein die Tatsache, dass die Beschäftigung 19 Jahre stattfand und nun so "gekündigt" wurde ist schlicht ein Witz. Klagen Sie.
Sicherlich spricht auch nichts gegen eine Wirtschaftsprüfung des Unternehmens um festzustellen ob Ihre Mutter tatsächlich gestohlen hat.
Arbeitgeber mit Kassensystemen sind ab einer gewissen Größenordnung dazu ges. verpflichtet über den Kassen Kameras zu installieren, damit gewähleistet ist, bei Schadensfall, ordentlich reagieren zu können. Ist dem nicht so kann der AG viel behaupten (=subjektive Meinung) bis der Tag zud Ende ist, denn ausser Fakten interssiert ein Gericht nichts anderes.