Wir hatten schon mehrfach diesen Monat Anfragen von Kunden, die die bei uns online bestellte und an eine Adresse in Deutschland gelieferte Ware ins Ausland exportiert haben. Nun möchten sie, dass wir ihnen die Umsatzsteuer nachträglich erstatten obwohl die Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland liegt und wir die Umsatzsteuer bereits an das Finanzamt abgeführt haben. Als Beweis der Ausfuhr liegt ein Formblatt
"Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr"
bei. Ich bin der Ansicht, dass der Kunde sich die Steuer jedoch selbst am Flughafen bei der Zollbehörde erstatten lassen kann wie z. B. Ausländer, die nach Hause zurück fliegen das auch machen. Und ist bei einer Erstattung im Nachhinein nicht das Finanzamt der richtige Ansprechpartner oder sind WIR verpflichtet, den Kunden die Umsatzsteuer zu erstatten? Der Verwaltungsaufwand ist erheblich.