Schaun wir doch mal, was RUF selbst dazu schreibt:
"Sicherheit & Verpflichtung
Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass Sie uns das Wichtigste anvertrauen: Ihr Kind. Indem wir für Ihr Kind eine Reise veranstalten, übernehmen wir eine große Verantwortung – und das tun wir gern. Deshalb hat Sicherheit auf unseren Reisen höchste Priorität. Alle Partner, mit denen wir zum Teil seit vielen Jahren zusammenarbeiten, kennen uns und die Ansprüche unserer jugendlichen Gäste.
* Alle Busunternehmer verpflichten sich verbindlich, unsere strengen Vorgaben an Qualität und Sicherheit zu erfüllen.
* Unsere Einkaufsabteilung wählt unsere Urlaubsanlagen nach strengen Kriterien aus. Hier stehen jedes Jahr Sicherheit, Service, Hygiene, Nähe zum Strand, Programmmöglichkeiten sowie die Umsetzung unseres Betreuungskonzeptes auf dem Prüfstand. Mehr Informationen zu den Unterkünften finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Reisezieles.
* Eine Arztpraxis, ein Krankenhaus oder teilweise eigene Rettungssanitäter befinden sich immer in der Nähe unserer Urlaubsziele. **In allen Reisezielen gibt es Nachtwächter.**"
Quelle: www.ruf-jugendreisen.de
Und dann gibt es da noch die AGB´s des Reiseveranstalters, die man sich immer sehr sorgfältig anschauen sollte. Bei RUF heisst es da: "Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, ..."
"Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden...."
Mehr muss man wohl zu Deiner Frage nicht sagen.