Hallo zusammen.
Werde nach einem Todesfall in der Familie von den übrigen Familienmitgliedern unter Druck gesetzt die Schulden des Erblassers mit zu tilgen. Ich war aber innerhalb der 6 Wochen - Frist vom Erbe zurück getreten.
Ich hatte allerdings nie eine Sterbeurkunde eingereicht.
Ist das ein Formfehler und meine Ausschlagung vllt "nicht wirksam"?
Denn in meinem zuständigen Nachlassgericht teilte man mir mit dass eine Sterbeurkunde nicht beigebracht werden muss. Dann bekam ich aber Post vom Amtsgericht des Erblassers/Verstorbenen und wurde "gebeten" die Sterbeurkunde einzusenden innerhalb von 14 Tagen. Ich schrieb zurück dass mir diese nicht vorliege und beließ es dabei.
War das ein Fehler?
Danke für eine Antwort. Ich werde aktuell sehr unter Druck gesetzt und wüsste gern ob ich auf der sicheren Seite bin und alles richtig gemacht hatte. Es treibt mich ziemlich um, meine psyche ist angeschlagen und es wäre hilfreich wenn ich nicht bis Montag warten muss um im Gericht anzurufen und nachzufragen (vllt isses auch eine "doofe Frage"?!)