Kontaktabbruch und Erbausschlagung - wann läuft frist?

3 Antworten

die 6 Wochen Frist läuft ab dem Zeitpunkt von dem du es erfährts, egal vom wen. Anwalt, Notar, Gericht, Nachbar, Gläubiger, Verwandtschaft...

Bei mir ist es zu einem relativ ähnlichen Fall gekommen. Mein Vater, mit dem ich zuletzt wieder recht begrenzten Kontakt hatte, ist im Juni gestorben und ich habe vor gut einer Woche davon telefonisch erfahren. Soweit es mich betrifft, werde ich das Erbe ausschlagen, obwohl ich weiß, dass er selbst keine Schulden hatte und auch etwas Erspartes hatte. Der Grund aber, weshalb ich, als sein ältester Sohn aus erster Ehe das Erbe ausschlagen werde, sobald ich die Möglichkeit dazu habe, dass ich keinen noch so geringen Bock habe, mich in irgendeiner Weise mit seiner Witwe herumzuärgern, die schon zu seinen Lebzeiten quasi immer schon nur Dollarzeichen in den Augen hatte. Soll sie das Erbe haben und am Ersparten meines Vaters hoffentlich ersticken. Sie war ihm zu seinen Lebzeiten schon keine gute Frau - sie haben, seit mein Kontakt vor ein paar Jahren zu ihm wieder zustande kam, bereits getrennt gelebt und die gemeinsamen Kinder durften ihn nur besuchen, wenn die Frau Geld brauchte, also sorry, aber die ist meiner Ansicht nach echt das Letzte und daher habe ich keinen Bock, mich darauf einzulassen.

Ich hatte damals einen Brief vom Nachlassgericht bekommen, mit der Aufforderung innerhalb von x Wochen einen Termin auszumachen und konnte schriftlich sagen, dass ich das Erbe ausschlage