Das darf der Lehrer nicht so werten. Juristisch spricht man von einem sogenannten Beurteilungsfehler.
Eine fehlerhafte Nummerierung ist ein formeller Fehler, der auch als solcher, als Unachtsamkeit / mangelnde Sorgfalt zu bewerten ist. Er darf aber nicht als ein inhaltlicher Fehler (!) bewertet werden!
Mal eine Frage: hat der Lehrer den Umstand, dass nur die Nummerierung falsch war, vielleicht übersehen? Dann sollte ein freundlicher Hinweis darauf genügen. Andernfalls müsste man ihn fragen, warum er bewusst einen formellen Fehler in einen viel schwerwiegenderen inhaltlichen Fehler umdeutet.