Hallo zusammen,
möchte meinen Oldtimer (H-Kennzeichen) abmelden. Der Mann in der Zulassungsstelle sagt, ich müsse die letzte TÜV-Bescheinigung mitbringen. Leider steht das Fahrzeug schon seit 2013 angemeldet in der Garage und hat seitdem auch keinen TÜV mehr. Ich habe ihn die ganze Zeit angemeldet gelassen, weil die Steuer und Versicherung extrem billig ist und weil ich Angst hatte, dass ich das H-Kennzeichen bei Neuanmeldung nicht mehr bekomme. Ich hörte von anderen, die z. B. wegen stumpfem Lack keine H-Zulassung erhalten haben. Der Zustand ist halt nicht besonders prickelnd, aber auch kein Schrotthaufen. Nun will ich ihn abmelden, weil ich wohl so schnell auch nicht dazu komme ihn zu reparieren/zu fahren.
Bekomme ich nun eine Geldstrafe oder gar Punkte in Flensburg, wenn bei Abmeldung festgestellt wird, dass der Wagen seit ca. 8 Jahren keinen TÜV hat? Oder passiert das nur, wenn ich damit im Straßenverkehr teilnehmen würde? Ich hörte schon von Leuten, die 8 Monate drüber waren und Strafe zahlen mussten, obwohl das Auto hinter einem Zaun auf dem Privatgrundstück stand.