![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In Berlin gibt es ein Schulgesetz, dort ist folgende im § 25 fetsgelegt: (1) Ein Schulwechsel oder Schulartwechsel erfolgt in der Regel zum Beginn eines Schuljahres; ein Schulartwechsel von der Integrierten Sekundarschule zum Gymnasium ist nur zum Beginn eines Schuljahres zulässig. Über die Aufnahme entscheidet auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen freier Kapazitäten und unter Beachtung der Fremdsprachenfolge sowie der jeweiligen Fremdsprachenverpflichtungen.