Hallo,

da ein mir bekannter Drogendealer hochgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass entweder Telefongespräche oder Chat auf Snapchat (nie gespeichert!) wiederhergestellt wurden. Über Snapchat hatten wir oft Kontakt, aber ich habe nie Gras für mich erworben, noch konsumiert. Auch wurde in den Chats nie das Wort "Gras" oder ähnliches erwähnt.

Zur Vorladung werde ich nicht erscheinen, da ich mir keiner Straftat bewusst bin.

Wie soll ich weiter vorgehen und kann ich damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird? Sollte es zu einer Strafe kommen, in welchem Maß würde diese dann ausfallen?