Wäre ich weniger Bestraft worden wenn ich diesen §63 nicht bekommen hätte, bzw Voll Schuldfähig eingestuft worden wäre?
Ich habe damals wegen mehrere Straftaten über 80, also Schuldunfähig eingestuft worden und gemäß §63,20 in die Forensischen Psychiatrie Verurteilt. und befand mich vom 22.02.2017 bis 11.11.2020 in der Forensik.
ich habe danach Führungsaufsicht
Ich wurde davor 3 mal Verurteilt erst 80 Sozialstunden, dann 3 WOchen dauerarrest dann 9 monate Jugendstrafe zur Bewährung
Widerruf der Bewährung.
ich wünschte mir, ich wäre lieber Schuldfähig weil da wäre ich weniger bestraft worden
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