Darf die Schule Informationen an Großeltern weitergeben?
Gemeinsames Sorgerecht haben Mutter und Vater. Kinder lebt derzeit bei Großeltern.
Mutter und Vater sind die ersten Ansprechpartner. So ist es bei der Schule hinterlegt. Darf die Schule, ohne eine Einverständnis beider Sorgeberechtigen, den Großeltern Auskünfte über das Kind geben?
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