Hi,
Wir waren ein bisschen dumm und uns ist das Auto im Parkhaus eingeschlossen worden, haben die Zeit aus den Augen verloren. An sich nicht schlimm, passiert halt, aber:
Morgen, Sonntag ist das Parkhaus zu und am Montag (wahrscheinlich) auch, wegen Ostern.
Angenommen am Montag ist das Parkhaus zu, was so nicht auf dem Schild für die Öffnungszeiten stand, müssen wir die Parkkosten für den Montag dann auch bezahlen? Bei der Einfahrt stand nichts von Öffnungszeiten während der Feiertagen, sondern nur, dass Montags geöffnet sei.
Dankeee