Die Prüfungsordnung besagt zur Frist folgendes:

Bei Nichtteilnahme an einer Prüfung ohne ordnungsgemäßen Rücktritt, wird diese mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet. Ordnungsgemäßer Rücktritt bedeutet, der Studierende tritt bis 3 Arbeitstage (es liegen 3 Tage Arbeitstage – Montag bis Freitag – zwischen Ende der Rücktrittsfrist und Prüfungstermin) vor dem Prüfungstermin von der Prüfung zurück.

Die Prüfung soll am Donnerstag dem 21.07.2022 stattfinden. Der Rücktritt würde über ein Onlineportal vorgenommen werden. Der Rücktritt wollte am 16.07.2022 erfolgen, somit lagen noch die notwendigen Arbeitstage zwischen der Abmeldung und der Prüfung. Jedoch war ein Rücktritt nicht mehr möglich, da die Frist bereits am 15.07 geendet habe. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt wurden nur erneut die 3 Arbeitstage dazwischen erwähnt.

Waren die 3 Arbeitstage wirklich bereits verstrichen? Ist die Abmeldefrist so zu verstehen, dass diese nur an Werktagen vorgenommen werden darf?