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Es ist möglich nur Unter einer Bedingung. Aber nicht abwählen, sondern die Regierung Stürzen (Vom Volk aus).
Artikel 20 absatz 4
II. Der Bund und die Länder Artikel 20(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle : https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02-245124
Sofern, die Regierung sich gegen die Grundsgesetze Stellen , würde.
Ich denke..auch ohne das , Theoretisch..Könnte Die Regierung trotzdem Gestürzt werden.
Wenn XX Mio Menschen , sich gegen die Regierung stellen würden.
Dann könnten die auch nichts mehr machen.
Inne Schweiz ist das System besser.
Auch wenns dauert.
Wennn wirklich die Regierung unfähig wäre.
Könnte jede person ne Petiition machen: Bzw. stimmen sammeln.
Sowie gäb dann volkabstimmung.
Sowie wenns angenommen wird. Wäre die Volkabstimmung bindend, für die regierung.