Hallo, habe vor 11 Jahre mit meinem Lebensgefährten und meinen Kindern ein 2 Familien-Haus gebaut, jeder seine eigene Eigentumswohnung (jeder für sich finanziert, bezahlt, grundbuchrechtlich eingetragen), er oben (allein), ich unten (mit den Kindern). Zum gleichen Zeitpunkt haben wir uns eine maßgerechte Einbauküche anfertigen lassen. Diese Küche wurde von meinem Lebensgefährten finanziert und auch allein abbezahlt, allersdings in meine Küche (offener Küchen-/Wohnbereich) eingebaut!!! Nun kam es im letzten Jahr zur Trennung! Seit her besteht er auf Zugang und Nutzung der Küche, da er der Meinung ist, das die Küche sein Eigentum ist! Diesen/diese habe ich ihm bis jetzt auch stundenweise in meiner Anwesenheit gestattet! Nun steht mein wohlverdienter Jahresurlaub an und ich möchte meine Wohnung selbstverständlich während meiner Abwesenheit verschließen (gerade auch bezüglich des offenen Küchen-/Wohnbereiches). Nun meine Fragen: 1. Muß ich ihm Zugang zu meiner Wohnung gewähren? 2. Muß ich ihm die Nutzung der Küche gestatten? 3. Kann er die Küche einfach ausbauen lassen? 4. Falls Küche in meiner Wohnung stehen bleibt/bleiben kann, müßte ich ihn dann ggf. auszahlen? Wäre schön, wenn sich jemand mit diesem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann. Mein Ex strebt nämlich ein Klage zur Herausgabe der Küche an! Vielen Dank im Voraus