Betriebskostenabrechnung . Vermieter verlangt Geld für Leistungen die nicht erbracht wurden. Was tun?

Hallo Leute

Unser Vermieter hat uns die neue Betriebskostenabrechnung zugestellt und alle Mieter müssen durchschnittlich fast 400 € nachzahlen.

1. wir müssen eine Gebühr für Waschmarken entrichten, da unten im Keller Waschmaschinen haben die wir Mieter nutzen können, was einige Mieter tun und andere nicht aber für die Nutzung Waschmarken kaufen.

Ich würde meinen das der Verbrauch sich durch die Waschmarken amortisiert, also mit dem Kauf der Waschmarke ja der Wasser- und Stromverbrauch abgegolten ist, wieso wir diese daher nun noch mit rd. 10 € mittragen müssen ist mir ein Rätsel.

Ist das rechtens?

2. Zuletzt tauchen drei Punkte auf - einmal die Reinigung des Hauses (also vermutlich die Treppe und ums Haus herum).

Dann weiter für den Hausmeister und zu guter Letzt für Gartenpflege.

Aber letztes Jahr wurde das Treppenhaus von Mitte Juni bis ca. Mai diesen Jahres nicht gereinigt, weil der Treppenputzer in Rente ging und seitdem kein Ersatz kam.

Zwei mal hat es der Hausmeister gemacht (in Abständen von mehreren Monaten). 

Der Hausmeister selbst ist hier kaum vor Ort und hat die Arbeiten die u. a. in der BK aufgeführt werden, wie z. B. die Wohnanlage instand zu halten, Laub zu fegen, Hof zu reinigen usw. so gut wie nie gemacht (allenfalls mal ne Birne ausgewechselt) und war eher wochenlang nicht gesehen worden, denn der Vermieter hat etliche Häuser die er, wenn ein Mieter auszieht, durch den Hausmeister renovieren lässt, wodurch der fast nie vor Ort ist.

Und ein letzter Punkt sind die Gartenarbeiten die uns in Rechnung gestellt wurden.

Letztes Jahr hatten wir ja diesen Supersommer und der Gärtner kam original einmal im April 2018 und danach fing ja diese Hitzewelle an, so dass die Gräser und alles andere von der Sonne verbrannt wurden.

Und das zog sich ja Monate hin, so dass der Gärtner nicht wieder im Einsatz war.

Frage kann man gegen diese Abrechnung Einspruch einlegen, wenn ja inwiefern.

Und hat ein Hausmeister nicht eine Art Mindestzeit die er hier am Haus tätig sein muss - also z. B. zweimal im Monat vor Ort sein muss um irgendwelche Arbeiten am Haus auszuführen, für die wir ja zahlen und nicht dafür das er nur da um Wohnungen zu  renovieren. Und wegen der Gartenarbeiten sollen wir anteilig 116.- € zahlen aber wie gesagt der war lediglich einmal im April da und danach nicht mehr. 

Wir hatten alle gehofft dass er diese Punkte aus Kulanz wegfallen lässt aber allein monatelang keinen Ersatz für die Treppereinigung zu stellen und das dann trotzdem zu berechnen grenzt ja schon an Betrug.  

Was kann man von der Forderung einbehalten bzw. Widerspruch einlegen.

Und wir sind hier ca. 90 Mietparteien und wollen uns dagegen wehren aber haben alle etwas Sorge dass wir allein eh nichts ausrichten können und uns daher zusammen gegen diese Kosten aussprechen wollen.

Wieviel Mieter müssten sich daran beteiligen damit wir Erfolg haben oder ist das egal?

 

Danke für eure Hilfe.  

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Waschmarken, ist das im Mietvertrag vereinbart und oder ist das in der Hausordnung, Anlage zum Mietvertrag vereinbart. Falls nicht, hast du für Waschmarken nichts zu zahlen. Keinesfalls für die Neukauf solcher Marken.

Hausmeister. Reparaturen im Haus sind nicht umlagefaehig. Der Vermieter ist in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können für welche Arbeiten er euer Geld ausgibt. Oftmals werden monatliche Pauschalverguetungen vereinbart und der Hausmeister tut fast nix dafür. Ich spreche aus Erfahrung. Der BGH hat dazu Grundsatzurteile gefällt. Abgerechnet werden dürfen nur die tatsächlich angefallenen und umlegbaren Arbeiten die regelmäßig anfallen und den Betrieb des Hauses gewährleisten, (deshalb auch der Begriff Betriebskosten). Gartenarbeiten sind Bestandteil der Betriebskosten. Auch nur dann, wenn sie erledigt werden.

Treppenhausreinigung. Wird nicht gereinigt wird nicht bezahlt.

Verlange Einsicht in die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Nimm dir noch einen weiteren Mieter mit. 4 Augen sehen mehr. Falls du Kopien von den Belegen machst musst du sie bezahlen. Foto machen kannst du auch. Ich bin ziemlich sicher, dass die Verwaltung keine umlegbaren Belege oder Arbeitsprotokolle vorlegen kann. Damit sitzt du am längeren Hebel.

Danach legst du Widerspruch ein und kuendigst schon mal an, dass du von den kommenden Nebenkostenpauschalen von deinem Ruechbehaltrecht Gebrauch machen wirst.

Dann ist dein Vermieter Verwalter in Zugzwang. Wahrscheinlich kommt ein Brief vom Rechtsanwalt. Nicht einschüchtern lassen. Ich spreche aus Erfahrung. Der BGH hat eindeutig festgelegt wie die Tätigkeit von Hausmeisterarbeiten innerhalb einer Betriebskostenabrechnung darzulegen sind. Gesamtkosten abzüglich der nicht umlegbaren Arbeiten. Die umlegbaren Kosten für seine Tätigkeiten sind im Streitfall vor Gericht vom Vermieter genau darzulegen. Viel Erfolg, den wirst du haben.

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Ich würde zur Wohnungstuer gehen, klingeln, warten bis jemand aufmacht und höflich fragen, ob nur in dieser Wohnung die Arbeiten stattfinden. Damit wäre deine Frage geklärt. Gleichzeitig kannst du so aus erster Hand erfahren, wie weit die Arbeiten vorangehen. Als Mieter im Haus steht dir natürlich auch ein Recht auf vollwertiges unversehrtes Wohnen zu. Darum musst du auch nicht alles hinnehmen. Es sei denn, es handelt sich um Arbeiten die die Sicherheit betreffen. Schau doch morgen mal bei denen vorbei. Kostet nix und man ist danach schlauer. 🍀

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Beguenstigter ist dein Vermieter oder die Hausverwaltung.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht über die Wohnungseigentümer Kosten

  • Laufende öffentliche Lasten des Grundstückes
  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Beschlusskompetenz
  • Einzelne Probleme der Wasser- und Abwasserkosten
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Aufzug
  • Änderung Kostenverteilung Betriebskosten in der WEG
  • Änderung Kostenverteilung Instandhaltungskosten in der WEG
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Hausmeister
  • Kabelanschlüsse
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Ich würde niemals vom eigenen Kind Mietbeteiligung verlangen. Warum? Ich bin froh und glücklich, solange wir zusammen sind. Der Ernst des Lebens kommt früh genug. Irgendwann geht jedes Kind seinen Weg. Was würde dein Kind lernen, wenn Du mit Mietbeteiligung ankommst. Geld, Geld, Geld, alles dreht sich nur darum. Kapitalistisches Vorbild. Nein Danke.

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Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung (§§ 130-132 BGB).

Bei einem Kündigungsschreiben handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit Zugang der Willenserklärung, also des Kündigungsschreibens, wird diese rechtswirksam (BGH Urt. v. 28.01.1993 – IX ZR 259/91). Eine Willenserklärung gilt gemäß § 130 Abs. 1 BGB als zugegangen, „wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen“ (BGH Urt. v. 13.02.1980 – VIII ZR 5/79).

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Andere Verteilung (x€/ y€)

Der der den Mietvertrag unterschreibt, zahlt die Miete. So sehe ich das. Die volle Miete geht von einem Konto ab. Was dann in den 4 Wänden untereinander hin und hergeschoben wird bleibt dahingestellt. Ich würde mich als Mitbewohner im Vertrag nicht binden, da es bei Trennung oft Schwierigkeiten gibt. Kündigung Mietvertrag. Der Nettoverdiener 3000€ kann die Wohnung stemmen. Der 2000€ Verdiener zeigt sich großzügig beim Einkaufen für Essen und Haushalt und andere kleine Dinge. Kleinvieh macht auch Mist. Hier kommt im Monat auch was zusammen. Abraten wuerde ich von "alles auf die Waagschale" legen, das bringt nur Ärger. Das ist aber nur meine Meinung. Vertrauen ist oberstes Gebot in einer Lebensabschnittphase.

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Na ja, Du beantwortest deine Frage ja selbst. Du selbst verursacht deine hohen Nebenkosten. 4€ liegen wie Albatros richtig sagt, über dem Schnitt eines Normalmieters. Ändern kannst Du was, wenn Du Dein Verhalten änderst. Ansonsten bleibt dir nur eins, Geldbeutel auf und Kohle raus.

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Leg deine Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr in der du Rückzahlung bekommen hast auf den Tisch. Leg die jetzige daneben auf den Tisch. Dann schaust du mal links und vergleichst die einzelnen Posten und Kosten mit rechts. Dann müsste dir der Grund der Nachzahlung ins Auge springen. So wuerde ich es machen.

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Ich verstehe das Zinober nicht. Die Mieterin ist verstorben. Die Wohnung ist mit Ablesen der Zähler abgenommen. Ein Schnitt ist gemacht. Abmelden vom Stromanbieter müssen die Angehörigen. Als Eigentümer geh ich in die Wohnung und sanierte, solange ich will. Bevor der nächste Mieter einzieht wird wieder der Strom abgelesen und der neue Mieter meldet sich an. Stromverbrauch zwischendurch zahlt der Eigentümer.

Falls es mal zappenduster wird und der Grundversorger komplett den Strom abstellt, kannst du immer noch reagieren.

Nicht alles so verkomplizieren.

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Aus der Sueddeutschen Zeitung

Der Vermieter will einen neuen Hund nur gegen 7,50 Euro Zuschlag pro Monat erlauben. Muss sie zahlen?Natürlich nicht. Es gibt keinen Hundezuschlag. I

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Was les ich da? Der Hund soll Miete zahlen? Miete zahlt man für Wohnraum und nicht für grosse Hunde. Schwachsinn, habe ich noch nie gehört.

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Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?

Wir befinden uns aktuell in der Situation.

Die Vermieterin hat uns 5 verschiedene Wohnungen aus Immoscout mitgebracht, die alle ein wenig teurer sind als unsere. Sind auch ungefähr gleich groß und ähnlich ausgestattet. 2 der 5 Wohnungen sind aktuell nicht mal vermietet und fallen somit weg.

Als Basis sind das Wohnungs-Angebote direkt aus Immoscout.

Wir sind bisher davon ausgegangen, dass Vergleichsmieten nur dann gelten wenn diese seit 4 Jahren gezahlt werden (Das habe ich hier irgendwo bei einer Frage von mir als Antwort erhalten).

Wir waren vor ein paar Tagen beim Mietverein und die Beratung hatte dies aber verneint. Also dass das mit den 4 Jahren egal ist.

Wir wissen nun überhaupt nicht was wir machen sollen. Es gibt hier keinen Mietspiegeln, hab extra bei der Stadt angefragt. Die neue Vermieterin legt uns nun irgnedwelche Wohnungen vor die etwas teurer sind als unsere.

Ich könnte 50 Wohnungen heraussuchen wo die Leute weniger Miete zahlen.

Der vom Mietverein hat uns empfohlen die aktuellen Bewohner der Beispiels Wohnungen der Vermieter zu kontaktieren und nachzufragen was sie für Miete zahlen etc. Das halte ich aber für totalen Blödsinn daher sie uns vermutlich nicht antworten werden.

Was ist wenn uns die Vermieterin mehrere Wohnungen heraussucht die teurer sind als unsere und vergleichbar ist und was ist wenn ich mindestens genauso viele Wohnungen heraussuche die deutlich günstiger sind? Hier gibt es vermutlich 6.000 Wohnungen wenn sie da 5 heraussucht die mehr zahlen und ich ihr 2.800 Wohnungen heraussuche die alle günstiger sind?

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Hier kommt ein Text aus dem Internet:

"Schon ein kleiner Fehler in Ihrem Mieterhöhungsschreiben kann Ihre Mieterhöhung zum Kippen bringen. Besonders tückisch: die Angabe von Vergleichswohnungen. Die müssen Sie als Wohnungsvermieter im Mieterhöhungsschreiben angeben, wenn Sie die Miete auf die ortsübliche Miethöhe anheben wollen (§§ 558 ff. BGB).

Grundsätzlich haben Sie weitreichende Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete, wenn eine Modernisierung durchgeführt wurde und der Mietvertrag auf einer Staffel- oder Indexmiete basiert. Hierzu bietet Ihnen ImmobilienScout24 zugleich eine Auswahl an rechtssicheren Muster-Mietverträgen kostenlos zum Download.

Natürlich können Sie stattdessen auch auf diese 3 Begründungsmittel zurückgreifen:

   Mietspiegel

   Sachverständigen-Gutachten

   Auskunft aus einer Mietdatenbank.

Wichtige Urteile für rechtssichere Mieterhöhungen

   Auf Nummer Sicher gehen Sie dann, wenn Sie sich in der Begründung auf Vergleichswohnungen beziehen und damit explizit den Mietspiegel umgehen. § 558 Abs. 2 BGB schreibt drei Vergleichswohnungen vor, allerdings kann Ihr Mieter die Erhöhung unwirksam werden lassen, wenn eine oder mehrere dieser Wohnungen doch nicht vergleichbar sein sollten. Der BGH hat am 28. März 2012 (Az. VIII ZR 79/11) geurteilt, dass das „Mieterhöhungsverlangen“ dennoch wirksam bleibt.

   Sind Sie Eigentümer mehrerer Wohnungen oder Wohnanlagen, dann können Sie sich des sogenannten Typengutachtens bedienen. Darin bezieht sich der beauftragte Sachverständige nämlich nicht auf reale Wohnungen, um die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen. Stattdessen werden mehrere typengleiche Einheiten aus Ihrem eigenen Bestand genommen. Der BGH urteilte am 19. Mai 2010 (Az. VIII ZR 122/09) zugunsten des Vermieters. Dieser konnte damit zugleich von den geringeren Kosten für das Typengutachten profitieren.

Günstigste Begründung: Angabe von Vergleichswohnungen

Entscheiden Sie sich für Vergleichswohnungen als Begründungsmittel für Ihre Mieterhöhung, müssen Sie dem Mieter genau mitteilen, wo sich die Vergleichswohnungen befinden. Ihre Angaben müssen so exakt sein, dass der Mieter die angeführten Wohnungen gleich finden kann. Wie exakt die Angaben sein müssen, bekam ein Kasseler Vermieter zu spüren. Bis zum Bundesgerichtshof ging sein Fall. Zur Lage der 3 Vergleichswohnungen hatte er nur folgende Angaben gemacht: Wohnung im Erdgeschoss, Wohnung im ersten und zweiten Obergeschoss. Derart wenig informative Angaben machten es dem Mieter leicht, das Begehren des Vermieters abzuwenden. In der Folge konnte erst ein teurer, jahrelanger Rechtsstreit für Gewissheit sorgen. Der Vermieter verlor in diesem Zeitraum effektiv Geld.

Mieter muss die Wohnungen mühelos finden können

Außer der spärlichen Angabe zur Lage der Wohnungen hatte der Vermieter noch die Adresse, die Ausstattung, die Wohnfläche und den gezahlten Mietzins angegeben. Dem Bundesgerichtshof war das zu wenig (BGH-Urteil v. 18.12.2002 - VIII ZR 141/02, WM 2003, S. 149)!

Der Grund: Auf jedem Stockwerk gab es 2 Wohnungen. Der Mieter wusste also nicht, auf welche der beiden Wohnungen im selben Geschoss sich der Vermieter in seinem Mieterhöhungsschreiben bezog. Der Mieter hätte also bei beiden Wohnungsbesitzern pro Etage nachfragen müssen, um die angegebene Vergleichswohnung zu finden. Ein Fehler, denn der Mieter muss die Vergleichswohnungen ohne umständliches Nachfragen auffinden können. So hätte eine von außen erkennbare Wohnungsnummer angegeben werden müssen.

Geschoss, Wohnungsnummer oder Mieter angeben

Beziehen Sie sich in Ihrem Mieterhöhungsschreiben auf Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, bei dem es in jedem Stockwerk mehrere Wohnungen gibt, reicht es nicht, wenn Sie nur die Adresse und das Geschoss angeben. Sie müssen zusätzlich noch die genaue Lage der Wohnung im Geschoss angeben. Gibt es eine von außen erkennbare Wohnungsnummer, muss auch die in Ihr Erhöhungsschreiben hinein. Existiert keine Wohnungsnummer, sollten Sie in Ihrem Erhöhungsschreiben den Namen des Mieters, der in der angegebenen Vergleichswohnung wohnt, nennen.

Unwirksames Mieterhöhungsschreiben - neuer Versuch

Dies alles hatte der Kasseler Vermieter versäumt. Sein Mieterhöhungsschreiben war wegen der zu unbestimmten Angaben zu den Vergleichswohnungen unwirksam. Nachbessern? Das durfte der Vermieter nicht. Deshalb blieb ihm nur eines: Er musste einen neuen Mieterhöhungsversuch starten. Der Mietspiegel gilt zugleich auch für Einfamilienhäuser, wenn man es für eine Wohnung in ein Mehrfamilienhaus einordnet und damit auf die jeweilige Mietspanne verweisen kann. Der BGH urteilte am 17. September 2008 (Az. VIII ZR 57/08), dass hierfür ein explizites Gutachten von Sachverständigen nicht notwendig sei. Hilfsweise kann, wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, auf solche aus Nachbargemeinden zurückgegriffen werden. Ausnahmen zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln gibt es nicht (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2010, Az. VIII ZR 99/09).

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Mein Vermieter treibt Steuerhinterziehung?

Hallo zusammen! Ich komme mit meinem Vermieter gar nicht klar. Er hat mich schon ein paar mal angeschrien zB, weil die Tür des Zimmers wegen dem Wind zugeschalgen ist (sie war nur offen und der Wind von draussen in die Richtung geweht) und es war nicht meine Schuld, oder weil er Eines Tages den Rahmen des Herdes mit der Pfanne geschlagen und eine Delle geblieben ist. Es war auch nicht meine Schuld und obwohl er sich entschuldigt hat, wurde ich wieder angeschrien

Er zwingt mir, seine Pflanzen zu giessen, obwohl es nicht im Mietvertrag steht. Er sagt, wenn ich das nicht tue, wird von der Kaution abgezogen. USW

Ich habe von einem anderen Mitbewohner erfahren, der schon ausgezogen ist, dass der Vermieter (er lebt in der WG mit) keine Steuern für die Zimmer zahlt, die er Vermietet. Ich zahle 580 EUR in Bar (er macht immer eine schriftliche Quittung mit Unterschrift, ich bin angemeldet und habe einen Mietvertrag).

Er hat uns beide schon ein paar mal bedroht (mich und der andere, der weg ist) wegen Kleinigkeiten (dazu noch ist er ein Putzteufel), uns rauszuschmeissen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Eltern im Ausland leben und meine Freunde nicht stören möchte, wenn er mich rausschmeisst.

Ich weiss, diese sind keine Kündigungsgründe aber ich möchte keine Tausende Euro mit einem Rechtsanwalt ausgeben (ich verdiene ja auch nicht so viel). Ich frage mich, was ich machen kann, wenn er mich rausschmeissen will. Der alte Mitbewohner hat gesagt, ich darf zum Finanzamt mit dem Mietvertrag und da soll ich einfach die Situation erklären und die machen dem Vermieter ein Problem.

Ich suche schon was anderes, aber in dieser Stadt ist gar nicht leicht. Ich möchte mich wehren, sollte etwas passieren. Ich zahle 580 Eur und er keine Steuer...Was kann man da unternehmen?

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Er ist ein Choleriker. Schau dich in Ruhe nach einer anderen Wohnung um. Falls sich sein Gemüt beruhigen damit befrieden lassen würde, indem du die Pflanzen giesst, dann mach es halt. Das ist entspannend. Ob er Steuern hinterzieht? Das geht Dich nichts an. Lass die Finger vom anschwaerzen, das kostet nur Nerven und erhöht auch nicht deine Lebensqualität. Letztendlich hat er selbst bemerkt, daß er ein Stinkstiefel ist. Seine Untermieter nehmen laufend reissaus. Er ist mit sich und der Umwelt nicht zufrieden. Komm mit ihm aus, oder zieh auch aus. Reden hilft da nicht viel. Immerhin kann er sich ja entschuldigen. Ein Lichtblick.

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Wie komme ich aus meinem Mietverhältnis heraus (äußerst schwieriger Fall!)?

Ich habe vor 12 J. mit meiner damaligen Lebenspartnerin einen Mietvertrag (Wohnung 1)unterschrieben.

Heute leben wir getrennt, jeder in seiner eigenen Wohnung. Ich stecke aber noch im Mietvertrag (Wohnung 1) drin, da der Vermieter mich aus dem Mietvertrag nicht entlassen möchte, was ja auch nachvollziehbar ist, da er so 2 Parteien hat, die für evtl. Mietrückstände usw. haften.

Das gängige Procedere in Deutschland wäre jetzt meine Exlebensgefährtin auf Kündigung des Mietvertrages zu verklagen.

Allerdings ist dies nicht möglich, da meine Exlebensgefährtin psychisch erkrankt ist und eine Betreuung vom Amtsgericht hat.

Die Betreuung vom Amtsgericht hat meinem Rechtsanwalt bereits mitgeteilt, dass Sie einer Kündigung nicht zustimmen werde, da der Vermieter nicht die Absicht hat den Mietvertrag mit meiner Exlebensgefährtin zu verlängern, da er die Wohnung gerne anderweitig vermieten möchte.

Mein Rechtsanwalt teilte mir somit mit, dass ich Opfer einer Gesetzeslücke in Deutschland geworden bin und es keine Möglichkeit gebe aus der Nummer herauszukommen, auch auf ein persönliches Gespräch lässt sich der Vermieter nicht ein und möchte nur über den Anwalt kommunizieren.

Von einem Prozess riet mir mein Anwalt ab, da die Erfolgsaussichten gering erscheinen und nur mit hohen Kosten verbunden wären, da sich ein Wohnungswechsel negativ auf den psychischen Zustand meiner Exlebensgefährtin auswirken könnten.

Um Hilfe, Lösungsvorschläge wird gebeten.

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Zahl keine Miete mehr, dann kündigt dich dein Vermieter sowieso fristlos. Ggf muss deine Ex dann zahlen. Dann bewegt sich der Betreuer auch.

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Stromfresser ist der Herd und Backofen und ein alter Kühlschrank. Dein Durchlauferhitzer zieht auch sehr viel. 2000 Watt pro Stunde, da kommt bestimmt was zusammen. Deine Gastherme übernimmt nicht das Heisswasser? Duschst du auch mit Durchlauferhitzer? Das ist nicht vorteilhaft, was den Stromverbrauch betrifft.

Stromanbieter gehen von 1900 kW für Singlehaushalt mit 60 qm aus. Ich brauche nur 857kw pro Jahr. Bin kein Kuchenbacker und Schmorbratenmensch.

Probiers damit aus. Falls du zuviel monatlich zahlst, bekommst du Rückzahlung.

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Deshalb wird nichts schimmeln.Wohnst du zur Miete, dann gibt es spätestens bei Auszug ein Problem.

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Dein Vermieter spinnt. Mietvertrag prüfen. Erhaltungsaufwendungen vereinbart? Wenn

Je nach Umfang darf der Vermieter die Mietsicherheit teilweise oder gänzlich einbehalten, wenn er Forderungen aus dem Mietvertrag damit verrechnen kann. Ohne Zweckbindung für Ansprüche aus Ihrem Mietvertrag darf Ihr Vermieter die Kaution also nicht verrechnen oder einbehalten (BGH 2012 Az.: VIII ZR 36/12).15.09.2016

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