Hey Leute!
Zunächst mal: Es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin von mir, und auch da ist noch sehr, sehr viel offen, aber sie hat mich gebeten, das hier mal in Erfahrung zu bringen, wie das denn theoretisch aussähe.
Dass ein Lehrer nichts mit minderjährigen Schülerinnen anfangen darf, ist klar. Minderjährig, schutzbefohlen usw. Aber wie ist das, wenn die Schülerin volljährig ist (was in der Oberstufe ja nicht gerade selten ist). Ist sie dann trotzdem "tabu" für ihn? Wenn ja, welcher Straftatbestand läge in dem Falle dann vor (Verführung Minderjähriger ja sicherlich nicht)? Mit welcher Strafe hätte er zu rechnen? Und was wäre, wenn die Beziehung erst nach ihrem Abitur (also dann, wenn sie keine Schülerin mehr ist) bekannt würde? Kann er nachträglich dafür belangt werden.
Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber ich hoffe, hier kennt sich jemand aus.
Die Hater-Kommentare könnt ihr euch übrigens sparen, sie ist alt genug...