Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am 04.04.2017 einen Strafbefehl wegen Besitz von Btm nach BtmG 29 erhalten und musste eine Strafe bezahlen. Ich habe in der Zwischenzeit einen Führerschein beantragt. Mittlerweile musste ich durch meinen BtmG Eintrag im Bundeszentralregister, zu einer durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordneten fachärztlichen Untersuchung um ein Gutachten zu erbringen. Leider schätze ich das Gutachten negativ ein und würde gerne wissen ob ich bei MPU Anordnung immer noch den Fahrerlaubnisantrag zurückziehen kann und ich stattdessen auf die Tilgung im Zentralregister warte. 

Ich wäre um eine auskunftreiche Antwort sehr dankbar.