Hallo Liebe Rategemeinde. Ich hatte nach etwa 4 Jahren letzte Woche meine Gerichtsverhandlung gegen die BG.Eine BK wegen hyperreagibles Bronchialsystem als Lackierer wurde Aufgrund fehlender Kausalität in den ganzen Gutachten abgelehnt. Aber mir wurden wegen dringend notwendiger Berufsaufgabe Leistungen nach BKV§3 zugesprochen.Diese Berufsaufgabe steht in jedem Gutachten.Jetzt meine Frage.Ich habe nur meine regulären Wochen Standard Krankengeld bekommen und danach Arbeitslosengeld.Steht mir nicht eigentlich Verletztengeld durch die BG zu? Ich habe die Arbeitslosigkeit und nachfolgende Krankenzeit nicht verursacht. Die Ursache liegt klar im Berufsumfeld. Ich möchte nicht mehr Geld, das ist mir egal.Jedoch wäre damit meine sehr lange Arbeitslosigkeit wider auf Null gesetzt was ja nicht ganz unwichtig für eine eventuelle Rente ist.Wärend meiner Umschulung erwerbe ich auch keine Punkte für meine Konto und würde so,falls nach der Umschulung keinen Beruf finde direkt ins H4 rutschen.Kennt sich jemand aus damit?
Bekomme ich Verletztengeld BG bei Berufsunfähig durch Krankheit?
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