"ist es rechtlich überhaupt möglich"

Mir ist kein Gesetz bekannt, welches es einem verbietet, einen Auslandsaufenthalt innerhalb einer bestimmten Jahrgangsstufe zu absolvieren.
Es erscheint nur ein wenig unlogisch (Zielgerade und so), deswegen ist es vielleicht etwas unüblich.

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Lesen, Fangen, Wandern, Karten spielen oder Liebe machen.

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"Rechtlich könnte ich nichts machen, da das nur mit Ärger verbunden gewesen wäre. Aber ist so ein Verhalten trotzdem strafbar?"

Wie bitte was?
Bist Du noch zu retten?

Was willst Du eigentlich? Es ist NICHTS passiert!

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Selbstverständlich. Man kann alles anmalen.

Wenn es allerdings gut aussehen soll, dann wäre es einfacher, die Fassade zu streichen oder die Treppe zu erneuern.

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Das sieht einfach nur aus wie jemand, der/die nicht bis 3 zählen kann.
Ob Junge oder Mädchen sollte im Jahr 2018 vollkommen irrelevant sein.

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