Ja, sofern du anders beweisen kannst das das Produkt von dir in diesem Laden erworben wurde. Da reicht auch ein einfacher Zeuge oder die Kartenabrechnung. Für alles andere gibt es meines Wissens nach keine Gesetzesgrundlage.
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Geh am besten in Baumarkt und lass dir "Light Cyan" zusammen mischen. Mit dem bloßen Auge ist das kaum machbar. Die Farbe sieht im Eimer ganz anders aus als auf der Wand. Desweiteren kann wird dir hier keiner sagen 5/18 "Blau" 4/18 "Gelb" und 1/2 "Weiß". Macht gar keinen Sinn.
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Kannst auch hingucken. Voyeurismus ist nicht strafbar in Deutschland.
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der hat kein Plan ^^ man kann auch auf der straße sitzen wenn man nur angestellter ist , n bissl älter und seine firma insolvenz anmeldet. ich finds gut solchen leuten essen zu geben anstatt geld. ich habe immer das gefühl das sie sich von geld aus verzweiflung schnaps oder zigaretten kaufen
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10 Klasse
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