Die besonderen Ausbildungsfahrten (Mindestens 12 x 45 Minuten, auch Pflichtstunden oder Sonderfahrten genannt), werden zum Ende der Ausbildung durchgeführt. Da soll der Fahrschüler zeigen bzw lernen, mit dem Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten umzugehen und die Besonderheiten dabei zu erkennen. Zum "Abschluss" wird dieses auch bei Dunkelheit gemacht. Diese "Sonderfahrten" teilen sich auf in 5x45 Minuten Landstraße, 4x45 Minuten Autobahn und 3x45 Minuten bei Dunkelheit. Diese fahrten bei Dunkelheit werden auf Autobahn, Landstraße und Stadt aufgeteilt. Wobei diese 12 Stunden nur eine Mindestforderung sind.
Du kannst immer und jederzeit die Fahrschule wechseln. Gem der allgemeinen AGB steht der Fahrschule aber ein gewisser Anteil von der Anmeldung zu, da du ja schon gewisse Dienstleistungen in Anspruch genommen hast. Von einem Fahrschulwechsel spricht man übrigens nur dann, wenn man schon beim TÜV gemeldet ist. Es ist in Deutschland möglich, in mehreren Fahrschulen angemeldet zu sein und überall etwas zu machen. Jede Fahrschule, muss dann eine Bescheinigung ausstellen, über das, was du dort gemacht hast. Es kann dich aber nur die Fahrschule zur Prüfung beim TÜV oder Dekra vorstellen, wo rüber du den Antrag für den Führerschein beim Amt gestellt hast.
Das ist etwas ungewöhnlich. Normal wird das ganze mit dem Schüler besprochen. Erst wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, das der Schüler die Prüfung bestehen kann und der Schüler sich sicher fühlt, wird eine Prüfung beantragt. Alles andere bringt oft nicht das gewünschte Ergebnis. Von daher, sprich mit deinem Fahrlehrer und sage ihm, was du gerne noch üben möchtest. Er möchte mit dir auch eine Prüfungssimulation durchführen. Da kannst du sehen, was du schon komplett alleine kannst und was nicht.
Ich möchte meinem Vorredner auch widersprechen, wenn beim Parken Fehler gemacht werden (Falsche bzw mangelhafte Beobachtung, auffahren auf den Bordstein usw), kann die Prüfung beendet werden. Das selbe auch beim Umkehren (es gibt kein Wenden mehr). Und gerade beim Umkehren, tun sich viele Schüler schwer und suchen sich das falsche.
Es gibt mehrere Fristen zu beachten.
1. Frist der Fahrschule gem. AGB
Alle Fahrschulen haben Fristen in ihrern AGB drin stehen. Gängig sind aktuell 6 Monate bzw 12 Monate nach Anmeldung. Danach läuft der Vertrag aus und es müsste ein neuer Gemacht werden. Dieses hat aber keinen Einfluss auf deine Unterrichte!
2. Frist nach Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Nachdem du deinen Antrag abgegeben hast und das Amt alles geprüft hat, ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Wenn du innerhalb dieser Zeit die theoretische Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast, wird der Antrag ab da, um ein weiteres Jahr verlängert.
3. Gültigkeit der Unterrichte in Theorie und Praxis
Es gibt grundsätzlich keine Frist, in der die Unterrichte verfallen können. Das Gesetz sagt nur, daß die Ausbildungsbescheinigung nach zwei Jahren nicht mehr gültig ist. Diese Bescheinigung wird von der Fahrschule ausgestellt und jeweils für die theoretische bzw praktische Prüfung benötigt.
Normalerweise braucht ein Fahrschüler irgendwas zwischen 3-5 Monate für alles. Es kommt dabei natürlich darauf an, wieviel Zeit du deinen Fahrlehrer zur Verfügung stellst. Aber mit ein bis zwei Terminen pro Woche, ist das normal möglich in der Zeit.
Grundsätzlich wäre das möglich, wenn deine Fahrschule das zu lässt, ich würde dir das aber nicht empfehlen. Normalerweise wird bei diesen Kursen auch der Sehtest gemacht und viele Schüler erfahren dort, das sie eine Brille brauchen. Desweiteren bringt es dir nix, zu fahren und fahren und dein Antrag für den Führerschein ist nicht beim Amt. Das Amt braucht öfter um die 4-6 Wochen, um diesen zu bearbeiten. Erst wenn das passiert ist, kann deine Fahrschule einen Platz für die theoretische Prüfung beim TÜV beantragen. Bei TÜV kannst du nochmal 2 Wochen rechnen, bis ein Platz frei ist und ca. nochmal 2 Wochen bis zur praktischen Prüfung.
Es wäre also unpraktisch mit der praktischen Ausbildung fertig zu sein und noch auf die Papiere vom Amt zu warten.