Ungewollte Schwangerschaft durch dritten?

4 Antworten

Unter der Voraussetzung, dass es ein dritter nicht am Sex beteiligter macht:

An Strafbarkeit fällt mir jetzt gerade nur Sachbeschädigung ein.

Über Betrug wird man wohl nicht rankommen; es sei denn, dass der Verkäufer der Kondome die Löcher reinpickst, dann ist es Betrug, da der ja vorgeblich Kondome ohne Löcher verkauft und somit die Geld zahlenden Kunden getäuscht werden.

Neben dem Strafrecht gibt es aber auch das Zivilrecht.

Da würde im Falle der wohl widerrechtlichen Beschädigung der Kondoms (mir fällt gerade keine Konstellation ein, in der keine widerrechtliche Beschädigung vorläge) der Verursacher ALLE Folgekosten den betreffenden erstatten müssen.

Das könnte dann sein (abhängig halt von der Beweislage und der Wertung des Gerichts):

  • Unterhaltskosten
  • Verdienstausfälle durch Schwangerschaft
  • bei der Schwangeren verbleibende medizinische Kosten der Schwangerschaft
  • Schmerzensgeld (z.b. Geburt)

Kann also teuer werden. Ist nicht zu empfehlen; einzig kann die schwierige Nachweisbarkeit "retten".

Wenns einer der am Sex beteiligten ist:

Vermutlich gar nichts in irgendeiner Richtung; denn das Kondom wird sozusagen gemeinschaftlich genutzt; da wäre es schwierig die Beschädigung als Sachbeschädigung zu werten, womit keine widerrechtliche Handlung, womit es nichts gibt und nichts strafbar ist.

Vor allem, wenn eine Partei selbst Kondome mitbringt und vorher präpariert, ist da nichts; außer es gab vorher einen quasi Vertrag, dass man mit Verhütung Sex haben will, dann wäre das natürlich ein Bruch des Vertrages, womit man in den Schadensersatz kommen könnte.

Ansonsten ist "Verhütungsbetrug" für die Beteiligten ohne rechtliche Konsequenz; also abgesehen von Schwangerschaft, Kind, Unterhalt, etc.

Nein, den Unterhalt zahlt trotzdem der Vater. Allerdings haben sowohl Mutter als auch Vater Schadenersatzansprüche gegen den Dritten. Das ist dann auch mehr als nur der Unterhalt.

Nene, für den Kindsunterhalt sind die Eltern verantwortlich. Kondome sind vor Benutzung zu prüfen (man sieht das, wenn da einer rein gepiekst hat...) und die Pille lässt sich auch nur schwer preparieren, ohne dabei irgendwas am Blister kaputt zu machen. Beides bewahrt man im Idealfall ohnehin so auf, dass da gar kein dritter dran kann, ohne dass man es merkt.

Aber sollten beide blind/doof sein, dass sie so eine Manipulation nicht merken, würde es Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld für den Täter nach sich ziehen.

Ja muss er weil das erst mal eine Schweinerei ist und menschlich zu verachten .


Simonderbabo 
Beitragsersteller
 22.07.2018, 22:46

Wieso?

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Stranger46  23.07.2018, 06:55
@Simonderbabo

Was der Mann aber mitentscheiden sollte, so hat er keinen Einfluss drauf und glaube mal würde sowss jemand mit mir abziehen wollen die würde ihres Lebens nicht mehr froh werden .

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