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Das geht hier um historischen Kontext? Absolute Macht hat clemensw ja gut erklärt. Relative Macht ist dagegen dann Macht, die in Bezug auf bestimmte Aspekte, also nicht vollständig ausgeübt werden kann. Absolute Macht ist die eines Diktatoren, der innerhalb des Rechtssystems Verfügungsfreiheit hat, er regiert absolut. In der Parlamentarischen Demokratie wie in Deutschland,ist die Gewalt geteilt (Exekutive Legislative, Judikative) und ein Richter kann z.B. Recht sprechen, aber nicht Gesetze machen. Die Bundeskanzlerin kann Gesetze vorlegen, aber die müssen vom Bundestag genehmigt werden. Diese Gesetze können vor dem Verfassungsgericht angefochten werden. Also hat die Regierungschefin nur relative Macht, hier z.B. in Bezug auf Gesetzesinitiativen.