Hallo,
ich habe einen Teilzeitvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma, in welchem eine Bezahlung nach Stunden, also kein Festgehalt, geregelt ist.
Habe auch ich Anspruch auf Lohnzahlung an Feiertagen, an denen ich nicht arbeiten muss?
Der freie Tag für diese Woche fällt in diesem Fall auch nicht auf den Feiertag.
Vielen Dank schon mal.
Mit freundlichen Grüßen