Daa kann dir das Jobcenter selbst sagen. Du muss das Geld zurückzahlen , der Grund ist im Brief geschrieben. Du kannst versuchen auf Ratenzahlung zu einigen . Der Anwalt bringt dir nichts , nur kosten für dich ,weil es rechtens ist ,dass das Jobcenter das Geld verlangt. Bafög zählt als Einkommen , die beim Jobcenter angerechnet werden. So ein Brief kann auch Monate später kommen.

LG Serena

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Am besten hoch arabisch. Da es bei allen Arabern verstanden wird .

Viel Glück und Spaß

LG Serena 👋

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Nur Schleim aushusten, ist kein Erbrechen

Deshalb kein Problem mit der Pille

LG Serena

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