Joachim Günther: Die Problematik der Gerechtigkeit affirmativen Handelns'

Frauen erhalten noch immer für gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer. Sie sind auf Chefsesseln seltener anzutreffen, gelangen nur schwer in Ämter mit Prestige und Einfluss, verlieren aber um so leichter [...] ihren Arbeitsplatz. Erklärungen, die dies auf mangelnden Karrierewillen, schlechtere Zeugnisse oder sonstige Qualifikationsdefizite zurückführen, sind empirisch nicht haltbar. [...]

Das Ungenügen formaler Chancengleichheit bildet den Ausgangspunkt aller Überlegungen zu Quotierung und Gerechtigkeit. Auch wenn, womit sich ein klassischer Liberaler zufrieden gibt, für alle Bürger dieselben Regeln gelten, so schafft doch diese rechtliche Garantie gleicher Freiheiten nicht Freiheiten gleichen Werts. [...] Soziale Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht wirken sich im Alltag als Vor- oder Nachteile aus, unter der Hand und ohne dass dabei gegen den Buchstaben des Gesetzes verstoßen würde.

Das Gesetz ist neutral - die Praxis ist es nicht. Aber darf man sie durch Vorschriften ändern; Vorschriften, die die Bevorzugung bestimmter Gruppen befehlen, um deren bisherige Benachteiligung auszugleichen? Anders, so viel zeigt die Erfahrung, ist dem Übel nicht beizukommen. Doch indem sie Normen erlassen und Regeln aufstellen, haben die diskriminierungsfeindlichen Reformer etwas, das die Nutznießer der Diskriminierung nie hatten: ein Rechtsproblem.

Lisa Newton? [...] setzt hier ihre Kritik an. Sie kann keinen Unterschied zwischen rassistischer, sexistischer oder sogenannter „umgekehrter" Diskriminierung erkennen: „So wie die frühere Diskriminierung verletzt die umgekehrte Diskriminierung die öffentliche Gleichheit [...]." Wo Quoten regieren, herrscht der Ausnahmezustand. „Gerechtigkeit im politischen Sinn" schreibt Newton, werde zerstört, „und keiner von uns, ob er nun im Einzelnen betroffen ist oder nicht, ist dann noch Bürger, ein Träger von Rechten - wir sind alle zu Bittstellern von Vergünstigungen geworden."

1971 sorgte der Fall DeFunis in den USA für Schlagzeilen. DeFunis, weiß und männlich, hatte sich um einen Studienplatz für Jura beworben, war aber trotz bestandener Aufnahmeprüfung zugunsten eines Bewerbers abgelehnt worden, dessen einzig relevanter Vorzug es war, einer als förderungswürdig anerkannten Minderheit anzugehören. DeFunis klagte vor dem Obersten Gerichtshof auf sein Recht auf Gleichbehandlung, die Universität kam einem Urteil zuvor und ließ ihn studieren - ein Entscheid in der Sache ist nicht mehr ergangen. [...] Verletzen Sonderregelungen die Rechtsgleichheit der Individuen? Das ist die Klippe, die die Befürworter von Quoten umschiffen müssen. [...]