Also zunächst einmal gibt es einen sogenannten Vollstreckungsplan, der festlegt, in welcher JVA ein Straftäter seine Haftstrafe verbüßt.

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Das Geschlecht, die Länge der Vollzugsdauer, das Alter, Erstinhaftierung?usw.

In Bezug auf offener oder geschlossener Vollzug:

Eine Verlegung in den offenen Vollzug kann zwar theoretisch jeder Strafgefangene beantragen, aber es wird auch jeder Fall akribisch geprüft und konferiert. Hier spielen die Schwere der Straftat, das Rückfallrisiko, Fluchtgefahr, die Dauer der Haftstrafe und das bisherige vollzugliche Verhalten eine wichtige Rolle. Aber auch ob der Gefangene z.B. sozialen Rückhalt hat. Hat er draußen eine Familie ? Viele Fragen die geklärt werden bevor jemand also in den offenen Vollzug verlegt werden kann.

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Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet. Die Haftkosten werden dann von deren Vergütung wieder abgezogen. Das reicht aber lange nicht zur Kostendeckung. Ein Gefangener in NRW kostet mittlerweile ca 190,- pro Tag. Gefangene, die sich weigern, oder sogenannt verschuldet unbeschäftigt sind, können Haftkosten auferlegt bekommen.

Alles in allem ist der Vollzug eine teure Kiste, dient aber dem Schutze der Allgemeinheit.

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Bezogen auf die Ab- und Überlaufgarnitur liegt der Unterschied zwischen Norm- und Sonderwanne nur in der Länge des Überlaufs. D.h. bei Normwannen ist der Ablauf auch nah am Überlauf. Bei Sonderwannen kann das Ablaufloch am Kopfende, das Überlaufloch aber mittig an der Längsseite oder am anderen Ende der Wanne angebracht sein. Dann benötigt man die "längere" Ausführungen für Sonderwannen.

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Mit dieser Einstellung (Ich will Action) wird das für dich schwierig. Das Aufgabenspektrum ist beim Zoll weit gefächert und beschränkt sich nicht nur auf die Einfuhrkontrolle an Flughäfen. Im Justizvollzug führen wir ebenfalls hoheitliche Befugnisse aus, setzen Recht und Ordnung durch und dienen dem Schutze der Allgemeinheit.

Ich empfehle, sich umfassend zu informieren und eine andere Berufsmotivation an den Tag zu legen.

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Viele Waffenläden haben dort Shooting-Ranges. Wir (4 Erwachsene) waren letztes Jahr in Florida schießen und haben für ca. 2 Stunden Bahnmiete und etwa 400 Schuss (Kal. 9mm und .45 ACP) ca. 100$ p.P. bezahlt.

Es gab eine ganze Pallette von Lang- und Kurzwaffen, von denen ich frei wählen und zwischendurch wechseln konnte. Historische wie auch moderne...

Die hatten übrigens jeden Freitag "Men's Day" da wars dann für uns günstiger. "Women's Day"- Angebote gab es auch...

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2024 werden wieder rund 3000 neue Anwärter in NRW eingestellt. Es ist davon auszugehen, dass jeder der einen ROW erreicht hat, also das Testverfahren bestanden hat, zum 01.09.2024 eingestellt wird.

Wichtig: Die polizeiärztliche Untersuchung ist auch Bestandteil des Auswahlverfahrens und erst nach erfolgreichem Abschluss bekommst du auch eine Einstellungszusage.

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Es ist unrealistisch zu erwarten, dass ein Beamter mal eben zwischen Vergehen oder Verbrechen unterscheidet. Jedem Waffenträger ist klar, dass eine Schussabgabe immer ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Mir würde es im Leben nicht in den Sinn kommen, einem Flüchtigen hinterher zu schießen wenn er unbewaffnet ist. Unabhängig von der Tat.

Schusswaffengebrauch kann nur im Rahmen von Notwehr/Nothilfe, zur Abwendung oder Beendigung einer Straftat unter Verwendung von Waffen oder Sprengstoffen oder zum stoppen eines Fahrzeuges gerechtfertigt werden. Also bei Gefahr im Verzug.

Ansonsten unterbleibt die Schussabgabe, wenn eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann (zum Beispiel durch Querschläger). Kann man nicht. Da dreht jeder Anwalt einem einen Strick draus.

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Wir sprechen in der JVA von Hafträumen. Es gibt Gemeinschafts- und Einzelhafträume. Grundsätzlich hat jeder Inhaftierte das Recht auf einen Einzelhaftraum. Eine Ausnahme bilden hier Sicherungsmaßnahmen, die angeordnet werden können, wenn ein Gefangener zum Beispiel suizidal oder Epileptiker ist. Diese Gefangenen müssen dann in eine Gemeinschaft, damit diese nicht unbeobachtet und/oder allein sind.

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Definitiv kannst Du einen Brief schicken. Die Post wird vor Zustellung, durch die Bediensteten in der JVA geöffnet, kontrolliert und gelesen. Liegt gegen den Inhaftierten ein Beschränkungsbeschluss vor, erfolgt die Kontrolle durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.

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Grundsätzlich empfehle ich dir: Halte dich an die Hausordnung und insbesondere an die Anweisungen der Bediensteten. Über den Einkauf kannst Du auch selbst deine gewünschten Lebensmittel beziehen (es gibt auch Proteinpulver usw.). Dann kannst Du dir den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten.

Der Tagesablauf ist fest geregelt. In den meissten Anstalten wird um 6 Uhr geweckt, 7 Uhr zur Arbeit ausrücken, nachmittags ist Freizeit mit Umschluss angesagt. Daneben gibt es diverse Freizeitgruppen, Sportgruppen o.ä bei denen Du teilnehmen kannst. Ab ca. 20 Uhr ist dann Einschluss.

Natürlich gibt es leider auch Gewalt unter Gefangenen, die Vollzugsbeamten sind vorallem für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Halte dich aus zwielichtigen Geschäften und Streitigkeiten raus. Oft heisst mitgehangen gleich mitgefangen...das kann zu Disziplinarstrafen oder weiteren Strafanzeigen führen. Im schlechtesten Fall wird deine Haft dann verlängert und eine frühzeitige Entlassung kannst Du dir dann auch in die Haare schmieren.

Es gibt Gemeinschaftszellen, aber keine "Wunschgemeinschaften", d.h. Du suchst dir deinen Spannmann nicht aus.

Nochmal das wichtigste:

Spiel mit und halte dich an die Regeln. So machst Du jedem die Haft am angenehmsten und Du hast die Möglichkeit auf eine frühere Entlassung auf Halb- oder Zweidrittelstrafe.

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Ja. Kenne ich.

Definitiv ! Ich muss nicht mit jedem Kumpel sein, manche Kollegen mag ich überhaupt nicht und mit Sicherheit wird auch mich nicht jeder mögen.

Aber im Alarmfall muss ich mich auf alle meine Kollegen verlassen können, und sie auch auf mich.

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Hallo Hammel324,

solche kleinen Rollenspiele können vorkommen. In der Regel wird eine kleine Konfliktsituation dargestellt. Der Beruf verlangt, dass Du deeskalierend und besonnen auf schwierige Situationen reagierst. Also versuche die Situation mit Worten zu entschärfen. Locker bleiben, aber bestimmt...dann klappt das schon.

Des Weiteren empfehle ich Dir, zur Übung den einen oder anderen IQ-Test zu machen. Schau Dir nochmal an, wie man einen kleinen Aufsatz schreibt (1 bis 2 DIN-A4 Seiten). Und schau Dir nochmal die Grundrechenarten an ( ohne Taschenrechner). Dann bist Du für den schriftlichen Part ganz gut aufgestellt.

Es wird auch Gespräche mit u.a. einer Psychologin oder einem Psychologen geben. Mache Dir hier am besten Gedanken zu deiner Berufsmotivation. Du kannst auch offen ansprechen, welche Aspekte dich am Beamtentum motivieren ( krisensicher, unkündbar, Altersvorsorge...)

Ein Großteil der Bewerber kommt nur mit "weil ich gern mit Menschen arbeite..." das ist dann etwas wenig.

Beim Sport ist es gut, wenn Du nicht direkt Vollgas gibst. Daran sind schon einige gescheitert. Wir hatten schon Bewerber, die dann kollabiert sind oder sich übergeben mussten.

Viel Erfolg !

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Ich habe mal vor vielen Jahren kurz im Einzelhandel gearbeitet und es hat mir persönlich nie gefallen. Ich hatte kein Problem mit der Arbeit an sich, Ware bestellen, verräumen und Kunden beraten...manchmal auch kassieren. Aber auch damals haben sich einige Kunden derart abfällig und daneben benommen oder sich im Ton vergriffen, dass ich bald keine Lust mehr darauf hatte. Nach meiner Kündigung habe ich mir gesagt: never ever...

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Aktuell kostet jeder Gefangene in Deutschland etwa 131,- pro Tag. Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet, sofern sie arbeitsfähig sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Verweigern sie dies, können Haftkosten auferlegt werden. Leider sind viele Gefangene unverschuldet arbeitslos, weil es schlichtweg zu wenig Arbeit in den JVAn gibt.

Grundsätzlich hat der Strafvollzug zwei Hauptaufgaben:

1. Den Gefangenen befähigen ein Leben in eigener Verantwortung und ohne weitere Straftaten zu führen.

2. Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Somit ist der gesamte Vollzugsapparat eine wichtige Institution um in der Öffentlichkeit Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Und Sicherheit kostet nun mal Leider viel Geld.

Wir sind nur nicht so bürgernah wie die Kollegen von der Polizei und sieht uns deshalb nicht so oft.

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Das ist vom Bundesland abhängig. In der Regel richtest Du deine Bewerbung zunächst an die Justizvollzugsanstalt deiner Wahl.

Das Auswahlverfahren umfasst schriftliche, psychologische und Sporttests. Grundsätzlich wird ein hohes Maß an psychischer und physischer Belastbarkeit, ein gesundes Selbstbewusstsein und Konfliktfähigkeit verlangt.

Je nach Bundesland geht man nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren noch zum Amts- oder Polizeiarzt und dort wird dann die gesundheitliche Eignung festgestellt.

Wenn es bei ehemaligen Anzeigen zu Strafverfahren gegen dich gekommen ist, oder Du vorbestraft bist, musst Du das zwingend bei der Bewerbung angeben. Das ist zunächst nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium, aber man wird dich dazu befragen.

Was Zuckerherz91 hier schreibt, ist übrigens absoluter Schwachsinn, denn in NRW zum Beispiel ist die Durchfallquote extrem hoch. Hier bestehen nur rund 10% der Bewerber die Einstellungstests.

Es handelt sich um eine Laufbahn im mittleren Dienst und das Einstiegsamt ist in der Regel die Besoldungsgruppe A7.

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Die eingesetzten Holster dürften sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, unabhängig davon welche Dienstwaffe benutzt wird.

In NRW hat das Holster zwei eingebaute voneinander getrennte Sicherungen, die mit etwas Übung aber in einer fließenden Bewegung bedient werden können. Im Notfall kann so die Waffe schnell gezogen werden. Greift mir nun jemand an die Waffe, weiss aber nicht genau wie die Sicherung funktioniert, kriegt er sie unter keinen Umständen aus dem Holster gezogen und dann folgt meine Reaktion, die nicht lustig sein wird.

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Der Großteil der Inhaftierten findet sich mit den neuen Lebensumständen einfach ab. Haftraumkontrollen, Drogenscreenings und körperliche Durchsuchungen finden tagtäglich statt. Sie sind keine Schikane, sondern dienen dazu Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt aufrecht zu erhalten. Dabei werden regelmäßig Drogen, selbstgebaute Waffen und andere verbotene Gegenstände sichergestellt. Allein dieser Umstand zeigt auf, wie notwendig solche Maßnahmen sind.

Natürlich ist nicht jeder Gefangene damit einverstanden, denn es wird ständig und gern diskutiert. Manche drohen mit Gewalt. Schlussendlich führen wir unsere Maßnahmen sowieso durch - entweder spielt der Gefangene mit oder wir wenden unmittelbaren Zwang an.

Der Freiheitsentzug ist immer eine drastische Strafe, die viele Inhaftierte auch psychisch belastet. Viele stehen nach Ihrer Verurteilung vor den Scherben ihrer bisherigen Existenz. (Frau/Familie weg, Arbeit weg, Haus weg, keine Selbstbestimmung mehr). Aus diesem Grund wird der Vollzug weitestgehend dem Leben in Freiheit angepasst. Es gibt einen geregelten Tagesablauf mit Arbeit usw. Zudem gibt eine Menge an Behandlungsangeboten.

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