Balkongeländer zu niedrig, Hausverwaltung bleibt untätig, was nun?

Hallo, und zwar handelt es sich um meine Eigentumswohnung, die ich nun vermieten werde. Bislang hab ich drinne gewohnt und mich hat es nicht gestört, dass das Balkongeländer ca. 15cm zu niedrig ist. Ich habe das Problem bereits mehrmals bei der Hausverwaltung und auch in den Eingentümerversammlungen als Thema angesprochen. Es waren auch mal Fachkräfte da, die alles nachgemessen habe, bzgl Sicherheit. Dabei ist rausgekommen, dass das Geländer 15cm höher sein muss, da jetzt Gefahr droht, dass jemand runterstürzen könnte. Da ich nun meine Wohnung vermiete, möchte ich natürlich, falls etwas passieren sollte, nicht herangezogen werden. Daher habe ich bei der Hausverwaltung abermals angerufen und der Dame nochmal meine Sorgen genannt und ihr gesagt, dass ich ein Schreiben aufsetzen werde, wo ich auf die Haftung verzichte (ob das nun etwas bringt- sei mal dahingestellt; wollte einfach, dass sie aktiv wird). Die Dame meinte am Telefon, sie könne nichts dagegen tun, da sich die anderen Parteien weigern würden zu bezahlen. (3 Häuser á 6 Wohnungen/Mietparteien, sind erst seit kurzem wieder "zusammengegangen", dadurch weigern sich die anderen beiden Häuser, dass sie "unser" Haus "mitfinanzieren", weil ihre auf den aktuellen Stand sind.) Daraufhin sagte ich ihr, dass ich bereit wäre, es aus meine eigene Tasche zu bezahlen, dies darf ich aber auch nicht, weil die Hausansicht gleich aussehen muss. Was kann ich nun tun? Ich habe echt bedenken, meine Mieter in die Wohnung zu lassen und auch Angst, dass wenn was passiert, ich herangezogen werde.

Wohnung, Recht, Balkon, Eigentum, Hausverwaltung
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