Das Rauchergesetz hat schon seine Berechtigung.
Es ist vollkommen richtig das man unter einem gewissen Alter nicht rauchen sollte, gerade wenn der Körper sich noch in der Entwicklungsphase befindet.
Das man generell leicht an Zigaretten ran kommt ist richtig, das sollte aber niemals Grund dafür sein, dass man das Gesetz abschafft oder es für zu lasch deklariert.
Da muss auch gesellschaftliches Umdenken mit rein, denn wenn niemand solchen Leuten Zigaretten verkauft, in deren Namen kauft oder Zuhause so aufbewahrt dass sie sie aus den Schachteln stibitzen können ist ebenfalls mitverantwortlich dafür, dass das Gesetz nicht funktioniert.
Die Stummel wegwerfen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird vom Ordnungsamt wenn sie dich erwischen in Rechnung gestellt. Das nicht überall jeder alle Ordnungswidrigkeiten mitbekommt oder abmahnen will ist klar. Das läuft letzten Endes auf Aussage gegen Aussage hinaus und nichts außer Verwaltungsaufwand ist entstanden.
Alligatoah - F*** ihn doch
Ich habe einen für meine Eltern geholt. Sie haben keinen Smart-TV sondern noch einen Steinzeit Plasma-Fernseher der zum Glück einen USB Anschluss hat. So selten wie sie Fernsehen gucken wären Dinge wie Entertain, Sky oder Maxdome ein Griff ins Klo weil sie echt tierisch viel Geld für Nichts ausgeben würden.
Durch den Stick können sie das Amazon Prime Video Angebot (inkl. Gratis Amazon Music) und Netflix nutzen. Da Amazon Prime bis zu fünf mal und Netflix bis zu 4 mal zeitgleich genutzt werden kann ist das auch extrem billig für sie und die anderen drei Intensiv-Gucker freuen sich, dass sie etwas weniger zahlen müssen.
Wenn du dich selbst besser fühlst kann dir niemand verbieten schon früher die Arbeit oder Schule wieder aufzunehmen. Der Arzt schreibt dich ja nicht drei Tage krank, weil er weiß, dass du drei Tage krank bist, sondern es ist eher eine Empfehlung für dieses Krankheitsbild. Das kann von Mensch zu Mensch variieren. Einige brauchen weniger, einige exakt drei Tage und wieder andere mehr.
Wenn du zur Schule willst kannst du den Attest verwenden, den dir dein Arzt für drei Tage ausgestellt hat.
Geht es dir dann dennoch nicht gut fährst du einfach wieder nach Hause... in der Schule ist das noch einmal unproblematischer als beim Arbeitgeber.
Kann es ggf. bedeuten, dass du auf der Arbeit "nur" einen eingeschränkten Netzwerk-Zugang/-Berechtigung heißt?
Meistens sind berufliche Netzwerke offen und freigegeben, aber um Vollzugriff oder je nach Berechtigungsmodell Teilzugriff zu erhalten über einen VPN-Tunnel den User authentifizieren.
Vielleicht hast du keinen "uneingeschränkten Zugriff" innerhalb des Netzwerkes. Dabei können auch Server, Laufwerke etc. gemeint sein und nicht zwingend nur das Internet.
Sonst, Hauptsache es funktioniert. Im Bereich IT hinterfrage ich gewisse Dinge nicht mehr :D
Wenn ich meiner Frau sagen würde "Schatz, ich bin paar Wochen krank geschrieben, du musst arbeiten, um mir die Zeit zu vertreiben habe ich mich in einem Single-Portal angemeldet, bin einer Single-Gruppe auf FB beigetreten, um mir die Zeit zu vertreiben" wären das sehr wahrscheinlich meine letzten Worte als jemand in einer Beziehung!
Weil das bei einer Überdosierung bei Kranken, sehr alten oder jungen Menschen zum Tod führen kann. Außerdem ist die Polizei nicht qualifiziert um so etwas zu benutzen, nicht umsonst gibt es einen eigenen medizinischen Fachbereich dafür, die Anästhesie.
Abgesehen davon wäre es sicherlich irgendwo mit dem demokratischem Grundgedanken oder der Verfassung nicht zu vereinbaren, dass die Polizei in dieser Form vorgeht.
Dass das außerdem ins Auge gehen kann hat man vor etlichen Jahren in Russland gesehen als dieses "Schlafgas" bei einer Geiselnahme verwendet wurde. Dabei kamen viele Geiseln ums Leben. Stichwort: Moskauer Dubrowka Theater
Jedes Dubstep-Lied auf diesem Planeten!
Das ist normal:
Wenn du etwas im Kaufland kaufst bist du der Einkäufer und Kaufland der Verkäufer.
Bei Geschäftspartnern nennt man das dann anders, nämlich Einkäufer (derjenige der eine Leistung in Form von Zahlung zu erbringen hat) und Lieferant (derjenige der Waren oder Leistungen zu erbringen hat).
Völlig normal ;-)
Du darfst den Strom der Wohnung NICHT abstellen! Wichtig, denn sonst bekommst du richtig Ärger mit den Behörden, wenn deine Laus dich verklagt.
Hier ein Urteil mit entsprechendem Tipp:
(AG München, Urteil v. 24.07.2012, Az.: 473 C 16960/12)
Das AG verpflichtete den Vermieter jedoch dazu, die Stromversorgung wiederherzustellen. Auch wenn der Mieter wegen Beendigung des Mietverhältnisses kein Recht mehr auf den Besitz der Wohnung hat, so sei er - solange er die betreffenden Räumlichkeiten bewohne - noch immer deren Besitzer. In dieser Zeit treffen den Vermieter somit noch immer gewisse Mindestpflichten. Denn nach dem heutigen Lebensstandard haben die Bewohner einer Mietwohnung Anspruch auf Stromversorgung. Dieser Versorgungsstandard gilt zumindest auch noch für eine angemessene Zeit nach Vertragsbeendigung.
Im Übrigen hätte der Vermieter vor Gericht einen Räumungstitel erstreiten können. Damit wäre eine ganz legale Zwangsräumung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher möglich gewesen.
Eine Kündigung ist nicht so einfach auszustellen.
Es gibt aber offene Fragen wie man ggf. vorab klären muss um hier entscheiden zu können.
1.) Art des Mietvertrages - befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?
2.) Art der Kündigung - ordentliche Kündigung, außerordentliche fristlose Kündigung oder außerordentliche befristete Kündigung?
Prüfe die Kündigung unbedingt auf Formfehler. Hat sie nur eine Sache vergessen zu benennen kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden.
Das bedeutet nicht das ihr für immer dort leben dürft, aber verlängert den Zeitpunkt des Auzuges zumindest. Dies hängt aber maßgeblich davon ab, wie du die Punkte 1 und 2 beantwortest. Da gibt es teilweise große Unterschiede.
Zum Thema Möbel:
Das wird dir ggf. nicht gefallen, aber es sieht wie folgt aus:
1.) Wer hat die Quittung, wer hat "rechtlich nachweisbar" ursprünglich bezahlt?
2.) Wurde bei der "Klärung" der Zahlung, also beim Ausgleich, etwas schriftl. dokumentiert?
3.) Wurde die "Schenkung" schriftl. festgehalten?
Denn kannst du nichts nachweisen und "offiziell" lt. Papier gehören die Möbel der Vermieterin habt ihr ein Problem.
Im übrigen: Stromabstellen darf sie nicht! Sollte so etwas erneut verkommen, festhalten, dokumentieren und ggf. Anwalt konsultiere - euer Verhältnis scheint eh nicht mehr das Beste zu sein (besteht evtl. eine Rechtschutzversicherung die Mietrecht deckt?).
Bei der Bundeswehr dürfen nur deutsche Staatsbürger dienen. Möchte er dort dienen benötigt er zuerst die deutsche Staatsbürgerschaft, falls diese nicht vorhanden ist.
Danach ein ganz normaler Einstellungstest in einem Kreiswehrsatzamt, wo körperliche und geistige Merkmale überprüft werden um die Wehrtauglichkeit zu ermitteln.
Hat er die dt. Staatsbürgerschaft kann er sich bei der Bundeswehr (in so einem Kreiswehrsatzamt) oder im Internet über E-Mail, Telefon oder Info-Seiten der Bundeswehr informieren oder informieren lassen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses auf geschäftlicher Ebene haftet der Mieter für die entstandenen und noch nicht erbrachten Mietkosten bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Der Vermieter dürfte sogar einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen, im Falle einer Insolvenz oder offenlegung durch den Schuldner würde dann eine "Einreihungsliste" erstellt und an alle Gläubiger ausgehändigt werden.
Es passierte schon mal das dann auf die Zwangsvollstreckung verzichtet wurde, da Gläubiger X z.B. mit seinen Mietkosten auf Platz 4 der Liste stand, vor ihm Finanzamt, Bank und ein anderer Lieferant und er bereits wusste, dass die Erlöse der Vollstreckung niemals reichen würden, um auch nur einen Cent zu bekommen.
In solchen Fällen kann man sich und sollte man auch evtl. vorab außergerichtlich einigen. Denn mahlen die Mühlen dieser Institutionen erst einmal wird es für alle unschön und für mind. einen sehr teuer.
Hier erst einmal ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
§ 173Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Aus biologischer Sicht:
Beim Inzest besteht das Risiko (man spricht bei einer identischen Gencodierung ab 25% davon) das seltene und rezessive Krankheiten mit einer enorm erhöhten Wahrscheinlichkeit bei den Nachkommen auftreten können. Es dient biologisch betrachtet dem Schutz der Kinder die aus so einem Bund entstehen würden.
Ethik:
Selbstverständlich liebt man seine Eltern oder Geschwister (ausgenommen außerordentliche Ereignisse im Laufe des Lebens die zu dem Gegenteil führen) dies basiert jedoch nicht auf einer sexuellen Ebene. Bei Kindern gegenüber ihren Eltern kann das vorkommen, was man das Ödipus-Syndrom nennt, hier reichen auch schon sexuelle Fantasien aus und nicht der Akt selber.
Seien wir ehrlich: Auswirkungen auf die Gesellschaft hat so eine Beziehung in erster Linie nicht. Ob jemand gleichgeschlechtlich, niemanden, jeden oder Verwandte liebt ist für die Funktionalität und Sicherheit einer Gesellschaft eher zweitrangig. Dennoch wird es fast immer geächtet. Selten akzeptiert wie z.B. bei der Band The White Strips.
Weiter gedacht kann es sich aber irgendwann schon bemerkbar machen, da die Wahrscheinlichkeit von schweren Erkrankungen, Behinderungen deutlich erhöht werden. Es könnte weitreichende Auswirkungen auf das Gesundheitssystem haben, wenn z.B. eine ganze Gesellschaft so lebt.
Leider handelt es sich beim Thema Inzest um ein Tabu-Thema, was bedeutet, dass es nie zu richtigen Diskussionen kommt. Wünschenswert wären Pro und Contra Argumente die man aber nur sehr schwer erhält, denn niemand dürfte aus Erfahrung in Deutschland sagen "Ich bin dafür, ich habe es schon gemacht, weil..." weil das automatisch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin gegen Inzest - bei mir ist es die biologisch argumentierte Überzeugung - und der Meinung das es verboten bleiben sollte.
Denn diejenigen die darunter leiden werden, neben der gesellschaftlichen Ächtung, sind die Kinder, die mit hoher Wahrscheinlichkeit kein körperlich und geistig unbeschwertes Leben haben werden.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz. Also die Schule bewegt sich, wenn Eltern dagegen klagen wollen, eher auf dünnem Eis mit so etwas:
Landesschulgesetz NRW
§53 Erzieherische Einwirkungen,Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz derVerhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
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(9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.
Anschließend meinte sie, dass honosexuelle Jungs höhere Stimmen haben, dass sie mehr weibliche Hormone haben
Das ist zuerst einmal nicht richtig. Hier hat deine Musiklehrerin eine Falschaussage gefällt, denn der Gehirnforscher LeVay fand bei Untersuchungen zwar Unterschiede in den Gehirnen von homosexuellen und heterosexuellen Menschen, jedoch auch immer wieder Ausnahmen, die seine These widerlegten.
Ich denke, dass sie nicht einmal der Auswirkung ihrer Aussage bewusst war, dass es dazu führen würde, das einige Mitschüler darunter ggf. leiden könnten. Es war sehr unbedacht von ihr das zu behaupten.
Aus pädagogischer Sicht war das äußerst ungeschickt von ihr.
Das kann man als Scherz gerne machen, sofern man dabei keine Straftaten begeht wie persönliche Daten (Sozialversicherungsnummer, Bankdaten etc.) unrechtmäßig ausfragen, Geld erpressen o.ä.
Mitarbeiter des BND dürfen, sofern in der Spionage tätig, niemals auch nur irgendjemandem außerhalb der Behörde Auskunft über ihre tatsächliche Beschäftigung geben, nicht einmal Familie und Freunden um deren Sicherheit nicht zu gefährden.
Eine Anzeige wegen Amtsanmaßung hast du sicherlich nicht zu erwarten, außer - und das ist sein gutes Recht - dein Freund zeigt dich deswegen an und kann es beweisen. Denn es ist und bleibt eine Straftat.
Bevor man irgendetwas dazu sagen kann muss man das Problem kennen. Damit meine ich nicht wir als GF-Community, sondern du, damit du weißt an wen du dich wenden musst.
Ggf. kann dir da dein Hausarzt auch behilflich sein. Wer glaubt das man bei Bedarf eben zu einem Psychologen gehen und einen Termin für nächste Woche vereinbaren kann, der irrt.
Das sind mit die Ärzte wo die längsten Wartezeiten von/ab bis zu 6 Monaten bestehen. Andere nehmen nicht einmal mehr neue Patienten auf.
Kostenlose Anlaufstellen gibt es sicherlich zu vielen Problemen, die Frage ist aber, wie ernst ist das Problem und welches Kaliber hat es. Es gibt Dinge da helfen kostenlose Beratungsstellen nicht. Da braucht man dringend fachmännische und medikamentöse Hilfe.
Viel Erfolg und gute Besserung.
PS: Die Stundensätze wenn von der KK nicht übernommen, sind heftig. Psychotherapeuten z.B. nehmen 100,55 € netto pro 50 Minuten.
Mir stellt sich erst einmal die Frage wie es sein kann, dass man das Gefühl hat, sie sei nicht mehr deine Freundin?
Ihr führt doch eine richtige Beziehung, oder? Also das man viel zusammen unternimmt, sich trifft, schreibt und das andere was zu einer "Beziehung" dazugehört.
Fakt ist: Die rosarote Brille ist irgendwann weg und es kommen Alltag und das normale Leben dazu und pfuschen in das Hoch das man am Anfang einer Beziehung genießt.
Stumpe Gespräche und Antworten müssen nicht zwangsläufig ein Indiz für das "aus" sein. Außerdem gehören dazu zwei. Stellst du stumpfe Fragen oder lieferst du stumpfe Antworten? Man könnte dem nämlich schon entgegenwirken.
Wenn nichts hilft, hilft ein "So wie sieht es jetzt aus mit uns"-Gespräch.
Aus Erfahrung:
Ich befand mich in einer ähnlichen Situation.
1.) Meinem besten Freund - auch heute noch - habe ich natürlich zur Seite gestanden, denn Freundschaft wird erst wertvoll, wenn man Unterstützung, Rat oder Hilfe braucht und nicht wenn alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Das andere sind eher Zweckgemeinschaften für lustige Erlebnisse.
2.) Achtung bei Männern ist das ggf. anders - Habe ich meinem Freund eine (Verbal!!!) rechts und links gewischt dafür was er mir angetan hat, seiner Ex angetan hat und sich selbst angetan hat.
3.) Die Pille danach bekommt man doch inzwischen ohne Verschreibung (oder nicht?) Sofort her damit und nachträglich korrigieren, was man vorsorglich vergessen hat. Ist dies nicht möglich Frauenarzt, Schwangerschaftstest, Abwarten und viel Beten!!!
4.) Ist es zu einer Schwangerschaft gekommen wird die Familie - je nachdem wie das Verhältnis ist und die eigene finanzielle Unabhängigkeit - früher oder später davon erfahren müssen. Früher ist IMMER besser. Hinweis: Reden wir nicht drum herum: Das wird kein schönes Gespräch.
Für dich: Entscheide für dich! Ist diese Freundin deine Mühen wert? Ist sie wirklich eine Freundin bzw. bist du es wirklich?
Gute Freunde unterstützt man! Bei so etwas erst recht. Wer sich in so einer Situation befindet oder zum Beispiel finanziellem Ruin oder so, kann ein Lied davon singen wie rar wahre Freunde sind.
Viel Erfolg und hoffen wir das Beste für deine Freundin. Lass sie bitte wenigstens Ü20 sein!