Hallo, am 17.09.2024 habe ich ein Zimmer im Hotel gebucht und bezogen. Morgens den 17.09.2024 war ich in schlechter Laune und wollte den Morgen beim Kaffeetrinken niemanden grüßen. So habe ich mit dem Handy der Kellnerin signalisiert, „Bitte Kaffee“. Welchen ich auch bekommen habe. Im Anschluss wurde ich von den kommenden Gästen provozierend von jedem Gast ich betone von jedem Gast „Guten Morgen“ begrüßt. Ich kenne die Sitte, dass man sich begrüßt, wenn man sich auf kleinen Raum begegnet. Es ist aber nicht immer und überall Sitte im Hotel gleich alle Gäste zu begrüßen. In manchen Hotels wird gar nicht gegrüßt. Es hatte nicht lange gedauert, da wurde ich von Hotelbesitzer aufgefordert das Hotel umgehend zu verlassen und zwar ohne meine Privatsachen. Ich bin der Forderung umgehend nachgekommen. Der Hotelbesitzer hat gleich nach der Aufforderung die Polizei gerufen. Auf der habe ich dann außerhalb des Grundstückes gewartet und selber angerufen, Sie mögen sich doch beeilen. Zwei Beamte kamen, und wir wurden uns einig, dass ich mit meinem Wagen mich vom Hotel entfernen konnte. Ich hatte aber keinen Schlüssel, der im Zimmer nicht auffindbar war. Zusammen mit der Beamtin konnte ich meine Privatsachen packen und der Schüssel wurde auch gefunden.

Ich habe für vier Tage gebucht und nur eine Nacht geschlafen. Der Besitzer des Hotels verweigerte die Herausgabe der Kosten für die drei Tage. Hätte ich jemanden beleidigt oder angegriffen, könnte ich das verstehen, so aber nicht.

Kann ich die 237,00 Euro Einfordern? Wenn ja, würde ich es erst auf einer gütigen Einigung Versuchen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.