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Hallo, das klingt knifflig. Die Anwartschaftszeit bei der Rentenversicherung für eine REHA scheint ja noch lange nicht erreicht zu sein. Es wäre zu prüfen, ob die Arbeitsagentur eine REHA-Maßnahme ("berufliche REHA"/"Umschulung"/"Ausbildung") unterstützt und finanziert. Hierbei wäre dann darauf zu achten, dass die angestrebte Tätigkeit im Sitzen ausgeübt werden kann. Ich würde beim VdK nachfragen, ob dieser eine Beratung für den speziellen Fall anbieten kann - die Jahresbeiträge beim VdK liegen so um die 60 Euro, dafür ist dort geballte Beratungskompetenz zu finden - sagen zumindest einige mir bekannte Personen, denen dort geholfen wurde.
Die Frage mit dem GdB: Grundsätzlich bekommt man abhängig vom Grad der Behinderung Steuererleichterungen - das nützt einem nur, wenn man Steuern zahlt. Wenn man nicht gerade einen sehr hohen GdB (mit Merkzeichen) bekommt, hat man keine Sonderrechte ("Parkplatz"). Außer: 50% mindestens GdB ("Schwerbehinderung") verschafft einem 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Dazu allerdings muss man natürlich auch in Arbeit sein. Da es sehr viele Schwerbehinderte (GdB >= 50) in Deutschland gibt, wurden die Kriterien in den letzten Jahren verschärft, es ist schwer geworden, einen GbB 50+ zu bekommen. Wer einen GdB hat, könnte bei einer potenziellen Einstellung benachteiligt werden, erstens wegen des Zusatzurlaubs, zweitens wegen des Vorurteils: "Der/die wird oft krank".
Antwort also: der Behindertenausweis dürfte in Ihrer Situation eher wenig hilfreich sein, auch wenn man das Verfahren vielleicht anstrengen sollte, denn Sie werden ja mutmaßlich Ihr Leben lang behindert sein. Insofern ist es etwas, was man schon "anstoßen" könnte. Wichtiger erscheint mir, einen "unterstützten" Weg in eine leistbare Arbeit zu finden, und da ist m.E. die Arbeitsagentur gegenwärtig der einzige Anlaufpunkt. Und Beratung entweder durch VdK oder Anwalt für Sozialrecht. Die ganzen Bedingungen und Anwartschaftszeiten, ggfs. auch noch Durchführungsverordnungen - die habe ich aktuell nicht mehr präsent. Viel Glück!