Hallo zusammen, 

ein Lehrer hat während Sachverhaltsklärung (3 gegen 1) eine Schülerin gebeten ihre privaten Chatverlauf mit ihrer Mitschülerin zu zeigen und ihm weiterleitet. Ist es überhaupt korrekt und erlaubt?

Auf Rückfrage antwortete der Lehrer folgendes:

"Das Gespräch mit XXX diente genau dieser Sachverhaltsklärung. Es erfolgte auf freiwilliger Basis und zu keiner Zeit hat jemand von uns Lehrkräften Druck auf XXX ausgeübt. Ich habe XXX zum Gespräch gebeten, wir haben sie gebeten die Angelegenheit aus ihrer Sicht zu schildern und sie am Ende gefragt, ob sie uns den Chatverlauf geben könnte. Dem allem hat XXX zugestimmt und sie hat mit meiner Zustimmung nur ausgewählte Inhalte des Chats an mich weitergeleitet. Insofern geht Ihre Einlassung, wir hätten Druck ausgeübt und einen datenschutzrelevanten Verstoß begangen völlig an der Sachlage vorbei. Es handelt sich erstens nicht um eine Veröffentlichung von Daten, und zweitens hätten in diesem Fall nicht wir Daten weitergegeben, sondern XXX."

Wurde hier Dsgvo verletzt?

Wenn ja, welche genau?

Besten Dank für eurer Hilfe.