Anzeige erstatten. Diebstal (evtl., siehe unten) und als erstes: Verletzung des Briefgeheimnisses.

Außerdem bitte sie doch, dir den Inhalt auszuhändigen oder dir den Warenwert auszuzahlen. (vor der Anzeige wegen Diebstahls)

Ggf wenn die Nachbarin die Ware unbenutzt rausrückt oder den Warenwert ersetzt kannst du es bei ihr auch quasi bei einer Verwarnung ohne Anzeige belassen. Aber andernfalls würde ich Anzeige erstatten.

Gruß,

Jan

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