Generalistsche Pflegeausbildung - was ist erlaubt?

Hallo,

Ich versuche mein Problem so gut es geht zu schildern.

Ich bin gerade im 2. Lehrjahr in der neuen Ausbildung in der Pflege (seit 1.10.2020). Mein Träger ist ein Pflegeheim in dem, wie auch in den meisten, Personalmangel herscht.

Ich wurde im 1. Jahr wochenlang alleine zur Versorgung von 15 PE gelassen, anfangs im Spätdienst, dann auch im Frühdienst. Mir wurde kaum geholfen, es kam dazu dass ich von den Fachkräften mit "ich habe keine Zeit, mach du es" abserviert wurde, als ich bei Behandlungspflege, für die ich keine Zulassung habe, gerufen hatte. Kurz darauf habe ich mich bei meiner Praxisanleiterin beschwert und das Problem wurde gelöst.

Im zweiten Jahr kam ich auf einen anderen Wohnbereich, wo meistens PE mit Pflegegrad 5 sind, mit Neurologischen Erkrankungen und teilweise Wachkoma. Dort wurde ich nicht einmal eingearbeitet, bekam sofort PE zugeteilt und sollte "waschen". Nachdem ich mich auch hier beschwert hatte, weil es unverantwortlich ist, bekam ich nur ein "es tut mit Leid" von der Pfleedienstleitung.

Es wurde mehrmals versucht mir zusätzliche PE zuzuteilen von den MA wenn wir schlecht besetzt sind. Ich würde gerne wissen wie das gesetzlich geregelt ist.

Können Mitarbeiter mich dazu zwingen, deren PE zu übernehmen, wenn wir zB in der Aufstellung PFK, Helfer und Azubi auf 20 PE sind obwohl ich bereits meine Gruppe von 6 PE habe die überwiegend Pflegegrad 5 haben?

Ich betone laufend dass ich in Ausbildung bin und kein Ersatz für die fehlenden Mitarbeiter, aber ich würde gerne wissen ob es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.

Gesetz, Gesundheit und Medizin
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