Anspruch auf BAB obwohl ich in einer BG lebe?

Guten Tag,

Ich hatte neulich eine frage gestellt bezüglich den neuen Grundabsetzbetrag für die Ausbildungsvergütung, diese wurde mir beantwortet, habt vielen Dank.

Nun zur neuen Situation. Wir haben neulich einen WAB gestellt, die dazu nötigen Unterlagen eingereicht, soweit so gut. Nun haben wir einen Brief erhalten wo uns mitgeteilt worden ist, dass wir noch Unterlagen nachreichen müssen, da sonst der WAB nicht weiter bearbeitet werdem kann. Diese Unterlagen sind einerseits die ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, was ich nachvollziehen kann da ich ja ab September eine Ausbildung starte und bisher nur den Ausbildundsvertrag eingeschickt habe wo nur die Bruttovergütung vermerkt ist. Die andere und letzte Sache macht mich aber etwas stutzig und zwar sollen wir BAB für mich beantragen aufgrund der Ausbildung. Ich habe mal den Antrag gestellt allerdings habe ich gelesen das Azubis nur Anspruch auf BAB haben, wenn Sie nicht mehr bei ihren Eltern leben und das ist ja nunmal der Fall bei mir. Ist das anders weil ich in einer BG lebe oder hat derjenige der den Antrag bearbeitet hat einen Fehler gemacht? Habe nämlich diese Antwort 2 mal per Post erhalten an darauffolgenden Tagen.

Zusätzliche Information: Ausbildungsvertag wurde bereits versendet und eine unterschriebene kopie liegt seit Anfang Juni beim Jobcenter. Ich lebe in einer BG mit 3 weiteren Personen, 3 (2, da ich volljährig bin) Kinder mit einem Elternteil.

BAB, Jobcenter
Welcher Freibetrag gilt für die Ausbildungsvergütung?

Folgende Situation: Ich bin unter 25 und lebe in einer BG zusammen mit 3 weiteren Personen. Ich beginne nun mit einer dualen Ausbildung zum 01.09.2023, werde dabei ca. 1200€ brutto verdienen und würde gerne bereits jetzt Klarheit haben, wie viel ich von meiner Ausbildungsvergütung behalten darf bzw. wie oben im Titel angegeben ist, welcher Freibetrag für die Ausbildungsvergütung gilt, da sich die zukunftsplanung dadurch für mich doch wesentlich einfacher gestaltet.

Ich weiß, dass es Freibetragsgrenzen gibt, die sich im Juli geändert haben. Dazu habe ich auch unterschiedliche Artikel im Netz gefunden und gelesen. Zum einen soll es nun eine Erhöhung des Freibetrags von 20% auf 30% bei einen Erwerbseinkommen von 520€-1000€ für alle Bürgergeld Bezieher geben und zum anderen einen ganz anderen Freibetrag von 520€ + die bisherigen Prozente des anrechnungsfreien Einkommen über diesen Betrag (also 30%von 520€-1000, 10% von 1000€-1200€, alles darüber hinaus wird zu 100% verrechnet) hinaus für Personen, die unter 25 sind, bei ihren Eltern leben und entweder Schüler, Student oder Azubis sind.

Nun ist es aber auch so, dass ich unterschiedliche Artikel gefunden habe, die angegeben haben, dass dieser neue Freibetrag ausdrücklich nicht für die Ausbildungsvergütung gilt, auf die ein Azubi Anspruch hat und nur für Azubis gilt, die neben ihrer (Vollzeit) Ausbildung zusätzlich einen Nebenjob absolvieren, sprich also im Monat bis zur Freibetragsgrenze von 520€ monatlich neben ihrer Dualen Ausbildung arbeiten gehen, was für mich völlig unverständlich wäre und ich tatsächlich etwas unsinnig fände.

Wie schaut es denn nun genau aus? Kennt sich jemand genau damit aus? Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass man neben seiner dualen Ausbildung zusätzlich noch arbeiten gehen müsste um von den neuen Freibetrag für unter 25 jährigen zu profitieren, finde ich dass dann doch ein wenig schade, da sich im Prinzip für Azubis die in einer BG leben und die eben eine Berufsausbildung absolvieren, nicht viel ändert, außer wenn sie an fast allen Tagen im Monat arbeiten gehen.

Ich bedanke mich im voraus für alle Antworten und hoffe das ich mich genau ausdrücken konnte! :)

Gehalt, Jobcenter