6 Monate sind 6 Monate.

Das wird dir bescheinigt und anerkannt, ganz egal wie viele Tage du Urlaub hattest oder krank warst.

Es zählt als geleisteter Freiwilligendienst!

...zur Antwort

Es scheint als wärst du nicht mehr zufrieden in deinem Dienst.

Dann sprich doch mit deinem Träger ob es nicht eine andere Einsatzstelle für dich gibt!

...zur Antwort

HEy Es kommt ganz auf die Art des Dienstes an und wie dieser gefördert wird.

Es gibt zum Beispiel das klassische FSJ auch im europäischen Ausland, hier wird dir sogar die Unterkunft gestellt und ein Taschengeld gezahlt.

Wenn es weiter weg gehen soll, gibt es andere Programme wie zB weltwärts.

Hier wird gemeinsam mit den Freiwilligen ein Spenderkreis aufgebaut (es gibt natürlich Unterstützung vom Träger, wie man so etwas findet und tut) von dem dein Freiwilligendienst finanziert wird.

schau doch mal bei den ijgd, die haben verschieden Programme und beraten echt gut:

https://www.ijgd.de/auslands-dienste/ab-6-monate.html

...zur Antwort

Sind denn die Informationen vom Flyer und deine Einsatzstelle vom gleichen Träger?

Jeder Träger kann seine Vergütung selbst festlegen... Wenn deine Einsatzstelle zum Beispiel mit mehreren Träger zusammenarbeitet kann das zu Irritationen kommen.

Fakt ist: Was du im Vertrag unterschreibst, hat Gültigkeit.

Bevor du unterschreibst also gerne nochmal nachfragen!

Zur Info: Es gibt andere Träger die über 400€ im Monat zahlen... Manche Träger nur 250€. Klar sollte das Geld nicht ausschlagebend sein, aber es wirkt doch manchmal echt willkürlich...

...zur Antwort

Das ist von Träger zu Träger unterschiedlich! Ja, es gibt eine Höchstgrenze Taschengeld. Bei beiden Dienstarten (FSJ und BFD) einzuhalten. Es gibt Träger die dir ein Ticket stellen, andere zahlen zusätzlich Verpflegungsgeld, manche sogar einen ZUschuss zur Unterkunft. Das kann also alles sein von 300 - 600 Euro...

Du musst selbst beim Krankenhaus bzw dem Träger nachfragen, was man dort erhält... Es gibt nicht DIE Regelung.

Wichtig: Es ist ein Freiwilligendienst und keine Möglichkeit das große Geld zu verdienen.

...zur Antwort

Ich würde als erstes in die Vereinbarung schauen, die du zum Freiwilligendienst unterschrieben hast. Ist dort schon etwas geregelt bezüglich Urlaub, oder wird auf FSJ-Gesetze verwiesen?

Fakt ist: Ein FSJ zählt nicht als Angestelltenverhältnis. entsprechende Arbeitsgesetze können also nicht angewandt werden.

Aber: Geh einfach mit deiner Einsatzstelle ins Gespräch. Hey! Du arbeitest dort freiwillig, warum sollten Sie dir keine Freistellung für das tolle Engagement geben?

Es kann natrülich sein, dass dir für die 10 Tage kein Taschengeld gezahlt wird. Das nennt man unentgeltliche Freistellung.

Ich würde erstmal mit deiner Einsatzstelle reden, bevor du mit Ansprüchen aus irgendwelchen Gesetzen um dich wirfst ;)

...zur Antwort

Ich würde es auch auf jeden Fall der Seminarleitung sagen.

Aber fände es auch nicht wild die Seminargruppe zu informieren. Aus Erfahrung kann ich berichten, dass der Rest der Gruppe echt lieb mit der Info umgegangen ist und auch nichts blödes sagt, wenn du mal bei manchen Sachen nicht mitmachst :)

Bei meinem Träger gab es auch vor den Seminaren eine Abfrage, ob es irgendwelche Einschränkungen bezüglich der Seminare gibt, da kann man es direkt in den Bogen eintragen.

...zur Antwort

Absolvierst du ein FSJ oder einen BFD? Im Bundesfreiwilligendienst kann man sich ggf über das Bundesamt für die Seminare befreien lassen.

Du solltest auf jeden Fall mit deinem Träger / deiner Einssatzstelle sprechen, dass du ggf Probleme mit der Kinderbetreuung bekommst.

Oder wäre dein Kind gut versorgt?

Die Seminartage sind eigentlich verpflichtend. Es steht so im Gesetz...

...zur Antwort

Es geht nur wenn es über andere Fördergelder läuft... ZUm Beispiel kannst du im europäischen Ausland ein FSJ machen (IJFD) oder über weltwärts noch ein Jahr ins Ausland. In Deutschland geht höchstens nach 5 Jahren wieder ein BFD. und das auch nur wenn du älter als 27 jahre bist.

Alles andere ist kein klassisches FSJ. ( Es sei denn sie hat jeweils immer nur ein halbes Jahr gemacht, dann gehen natürlich auch 3 Dienste um auf die möglichen 18 Monate zu kommen...)

...zur Antwort

Wenn du einen guten Träger hast, hat er dir ein Schreiben vorbereiten, in dem steht dass du das Führungszeugnis für deine Arbeit brauchst und dann solltest du es kostenlos bekommen... Gibt es so ein Papier? Dann nimm es auch mit zum Amt :)

...zur Antwort

Workcamp im Ausland?

https://www.ijgd.de/workcampsinternational/europa-nordamerika-ostasien/special-teenage-camps.html

...zur Antwort

Auf jeden Fall! Es sind viele wie du erstmal im Abistress und kümmern sich danach erst!

Bei den ijgd in NRW zum Beispiel gibt es noch viele grüne Einsatzstellen, das heißt die suchen noch!

https://freiwilligesjahr-nrw.ijgd.de/einsatzorte.html

...zur Antwort

JEIN.

Nach Freiwilligendienstgesetz ist eine Gesamtlänge von 18 Monaten die Regel. Nach 12 Monaten Dienst kann also noch 6 Monate dazu kommen.

24 Monate benötigen ein besonderes pädagogisches Konzept.

Wer über 27 ist, kann alle 5 Jahre einen BFD ableisten.

Anders ist es bei unterschiedlichen Fördertöpfen. nach einem Dienst in deutschland kann zB noch ein 12 Monatsdienst über weltwärts absolviert werden....

...zur Antwort

Vielleicht überlegst du für dich ob es nicht noch andere Bereiche im Freiwilligendienst gibt, die du spannend findest? Es gibt ja auch das ökologische Jahr oder die Denkmalpflege. Schau mal unter https://freiwilligesjahr-brandenburg.ijgd.de/

...zur Antwort

Jeder Träger im BFD setzt seine Aufwandsentschädigung selber an.Das heißt es kann unterschiedlich sein bei Caritas, Awo, etc.

Es gibt lediglich eine Höchstgrenze vom Bundesamt für das Taschengeld.

Geh in der Regel von rund 400 Euro aus.

Wenn für dich das Geld ein ausschlaggebender Faktor ist, solltest du jedoch überlegen ob ein Freiwilligendienst der richtige Weg ist. Dein Engagement wird auf jeden Fall nicht ausreichend bezahlt, dafür kannst du mega viel lernen und mitnehmen...

...zur Antwort

Nutze doch den Freiwilligendienst und schnupper in einen Job der dir vielleicht liegt? Wie viele Leute fangen eine Ausbildung an und brechen sie dann wieder ab?!

Einige Einsatzstellen im FSJ /BFD übernehmen auch gerne ihre eigenen Freiwilligen in die Ausbildung!

Jeder zukünftige Arbeitgeber wird es zu schätzen wissen, wenn du dich ein Jahr lang engagiert hast!

...zur Antwort

Wenn du es dir für ein Jahr vorstellen kannst, würde ich dir auch das Programm weltwärts nahelegen. Hier wirst du gut vorbereitet und begleitet.

https://www.ijgd.de/auslands-dienste/ab-6-monate/weltwaerts-in-afrika-asien-lateinamerika.html

Auf jeden Fall solltest du dich rechtzeitig bewerben, oft möchten Projektpartner noch eine eigene Bewerbung...dann dauert es mit der Vermittlung bissel länger.

...zur Antwort

In der Regel ist das FSJ in Vollzeit zu leisten. und das sind meist 38 bis 40 Stunden pro Woche.

Das ist wahrscheinlich auch das, was du unterschrieben hast... Ein FSJ ist Teilzeit ist gerade erst gesetzlich angedacht, aber noch nicht bis zum Schluß geregelt. und es wird in erster für junge Leute mit Einschränkungen sein. (Behinderungen, pflegende Angehörige etc.)

Derzeit kann nur ein Bundesfreiwilligendienst für Menschen älter als 27 Jahre in Teilzeit abgeleistet werden.

Wenn es dir in einem FWD um deine Bezahlung wichtig ist, frag ich mich eher ob es die richtige Motivation für solch einen Dienst ist?

...zur Antwort

Ein Upcycling Projekt? Sammel mit den Kindern ein wenig Müll und kreeirt was Tolles Neues?

Oder legt einen Sinnes- und Fühlgarten an? Für die Füllung kann man auch gemeinsam in den Wald spazieren und Materialien sammeln.

...zur Antwort