eine ähnliche Frage wurde schon mal gestellt - aber das half mir nicht weiter.
Folgende Situation:
Hotelangestellte (fest) sollte an den Venen operiert werden, da sie bereits Probleme und Schmerzen im Bein hat. Danach würden 2-3 Wochen Krankschreibung folgen.
Beim ersten Termin hat der Arbeitgeber zugestimmt.
Erster Termin konnte aber wegen einer heftigen Erkältung nicht wahrgenommen werden.
Zweiter Termin soll bereits 2 Wochen später stattfinden. Diesmal spielt der Arbeitsgeber aber nicht mit und will die Operation verweigern. Kann er nicht, eigentlich. Oder???
Chef glaubt, es sei keine dringend notwendige OP und Sie soll verschoben werden - droht bereits mit Kündigung. Das Problem ist, das man die Arbeitnehmerin in der Zeit nicht entbehren kann, da kein Ersatz für Sie da ist. Es gibt traurigerweise nur 2! Angestellte für den Bereich der Rezeption.
OP würde sich dann erst zum Sommer! verschieben und alle nervigen Untersuchungen müssten neu gemacht werden. Das ist Zeit- und Kostenaufwändig da die OP in der alten Heimatstadt etwa 2 Stunden entfernt vorgenommen werden sollte.
Ich bin in keiner Gewerkschaft, weiß daher nicht 100%ig was rechtens ist und was nicht.
Was kann ich tun? Wer ist im Recht?
Wer kann mir Ratschläge geben
vielen Dank schonmal
Netti