Bewegen wir uns hier in der Voll- oder Teilkostenrechnung? Ich vermute mal einstufige Deckungsbeitragsrechnung.

In der Hoffnung, mich nicht zu blamieren (und wenn doch, dann hab ich als Ausrede schon ein Glas getrunken, es ist schon spät und das ist nicht mal gelogen :D):

Fixkosten sind beschäftigungsunabhängig, also ist es egal, ob du 0 Stück oder 600 Stück produzierst/verkaufst. Wenn man mit 100 Stück mehr (Delta X) eine Veränderung des Gewinnes (Delta Y) von 4.000 Euro erreicht, liegt der Stückdeckungsbeitrag scheinbar bei 40 Euro pro Stück (Delta Y/Delta X). Ergo ergibt sich, dass der (Gesamt-)Deckungsbeitrag somit entweder bei 4.000 Euro (100 Stk.) bzw. 8.000 Euro (200 Stk.) liegen sollte. Die Differenz zum oben abgebildeten Gewinn ergibt dann also die Fixkosten, da bekanntlich Gewinn/Verlust = Deckungsbeitrag - Fixkosten.

Zumindest habe ich mal gelernt, dass es immer irgendwas mit der Differenz zwischen den beiden genannten Werten zu tun hat, wenn schon zweimal dasselbe mit verschiedenem Input genannt ist :D

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Das hat generell nicht viel mit dem Wort "Produktionsplanung" zu tun.

Die Begriffe "operativ", "taktisch" und "strategisch" indizieren verschiedene Zeithorizonte.

Operativ = Kurzfristig, meist ein Zeitraum bis zu einem Jahr, darum ist der Detaillierungsgrad einer operativen Planung sehr hoch, hier wird "das Tagesgeschäft" konkret für ein Geschäftsjahr geplant

Taktisch = Mittelfristig, meist ein Zeitraum zwischen 1 und 3 bzw. 5 Jahren, da wird der Detaillierungsgrad schon gröber

Strategisch = Langfristig, meist ein Zeitraum größer als 3 bzw. 5 Jahre, sehr geringer Detaillierungsgrad

Weitere und sehr ausführliche Infos gibt dir Google :)

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Dazu solltest du dir grundlegend die Unterschiede zwischen den Begriffen operativ, taktisch und strategisch anschauen.

Operativ: Zeithorizont kleiner als 1 Jahr, meist bereits recht konkrete, einzelne Bereiche des Unternehmens betreffende Sachverhalte

Taktisch: i. d. R. Zeithorizont von 1 Jahr bis 5 Jahren, meist etwas schlechter zu konkretisierende Sachverhalte, die aber einen großen Teil des Betriebes betreffen können

Strategisch: Zeithorizont von mehr als 5 Jahren, meist nur sehr schwer konkretisierbare Sachverhalte, die aber wesentliche Bereiche des Unternehmens, das Unternehmen als Ganzes oder sonstige erfolgskritische Aspekte betreffen können

Beispiele sollte es im Internet genug geben.

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"Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft." (Paragraph 474 BGB Abs. 1 Satz 1

Bestes Beispiel: Du kaufst bei Zalando ein. (Du=Endverbraucher (natürliche Person)

Zweiseitige Handelskäufe sind Kaufverträge zwischen zwei (vor dem Gesetz) Kaufleuten, Also z. B. wenn ein Geschäftsführer im Namen seines Unternehmens (welches die Kriterien eines Kaufmannes lt. HGB erfüllt) bei einem Autohändler einen Firmenwagen kauft.

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Also ich habe dort letzten Mittwoch die Lösung aus der Aufgabe davor als richtig bewertet (Glaube man musste dort die durchschnittlichen Anschaffungskosten für das laufende Jahr berechnen und das war bei mir 51,50 € pro Stk). Macht also als Warenbestandswert für die Bilanz bei 2500 Stück: 128.750 EUR

Für mich ist weder die erste Aussage, noch die zweite Aussage richtig:
Die Anschaffungskosten "in einem der früheren Jahre" interessieren dich in deiner Bilanz für das aktuelle Jahr meiner Meinung nach einen Scheiß, wenn du vor 3 Jahren in der Bilanz einen Fuhrpark mit 300.000 € bewertet hast, schaust du jetzt ja auch, mit welchem Wert (nach Neuanschaffungen) du ihn nun ansetzt.

Und die zweite Aussage widerspricht dem Realisationsprinzip des Handelsbilanzrechtes, wonach nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Satzende HGB), sowie dem Niederstwertprinzip. Somit darf man die Warenbestände auch nicht mit dem Tageswert, sondern "höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten" (§ 252 Abs. 1 Satz 1 HGB) ansetzen. 

Und das ist meiner Meinung nach das Ergebnis der vorherigen Aufgabe – nämlich die durchschnittlichen Anschaffungskosten des laufenden Jahres.


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Produktivität befasst sich mit dem Verhältnis von Input und Output in Mengen.
Produktivität = (Outputmenge/Inputmenge)
Dabei können die Größen variieren, Beispiele wären zum Beispiel gefertigte Stück pro Maschinenminute, Ernteertrag je Saat-Kg, etc.

Wirtschaftlichkeit befasst sich mit dem Verhältnis von Leistungen und Kosten bzw. Ertrag und Aufwand (jeweils in Euro bewertet).
Wirtschaftlichkeit = (Ertrag/Aufwand) bzw. (Leistungen/Kosten)
Logischerweise sollte die Wirtschaftlichkeit somit >=1 sein, sonst macht man Minus.

Rentabilität befasst sich mit Rendite, die man aus einem gewissen Kapitaleinsatz erhält (jeweils in Euro).
Dabei gibt es z. B. die Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität sowie die Umsatzrentabilität.
Eigenkapitalrentabilität = (Gewinn/Eigenkapital)
Gesamtkapitalrentabilität = ((Gewinn+Fremdkapitalzinsen)/Gesamtkapital)
Umsatzrentabilität = (Gewinn/Umsatz)

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Das lässt sich so pauschal nicht gerade einfach beantworten..

Je nach Rechtsform und Satzung müssen beispielsweise eventuell noch Gewinnrücklagen gebildet werden.

Dann kann der verbleibende Gewinn natürlich auch an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Oder der Gewinn verbleibt im Unternehmen, um z. B. bevorstehende/geplante Investitionen zu finanzieren oder um die Eigenkapitalbasis und dadurch die Kreditwürdigkeit zu erhöhen, um besser an Kredite zu kommen.  

Indirekt stimmt deine Aussage zum Umsatz und den Investitionen vielleicht teilweise. Der Gewinn ist ja i.d.R. ein Teil des Umsatzes - nämlich der Teil, der die Kosten übersteigt. Außer du hast hauptsächlich neutrale (betriebsfremde) Erträge, dann würde ich meine Geschäftsidee allerdings stark anzweifeln..

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Erfüllungsort gemäß §269 BGB:
Sofern nichts vereinbart wurde 
-> bei Privatpersonen der Wohnsitz des Leistungsschuldner (Verkäufers). (Absatz 1)
-> bei einem Gewerbe die gewerbliche Niederlassung (Geschäft). (Absatz 2)

Leistungszeitpunkt/Liefertermin gemäß §271 BGB:
Wenn nichts vereinbart wurde, kann der Leistungsgläubiger (Kunde) die Leistung sofort verlangen. (Absatz 1)

Selbstverständlich musst du darauf achten, ob zu diesen Angaben etwas in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, denn mit Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB zum Vertragsbestandteil.

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Warum gehst du nicht auf Nummer sicher und schreibst einfach als Quelle drunter:
"Eigene Darstellung in Anlehnung an (Zeitungsquelle)"?

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Minimalprinzip = Mit den geringstmöglichen Mitteln ein gesetztes Ziel erreichen

Maximalprinzip = Mit gegebenen Mitteln das größtmögliche Ziel erreichen / den größtmöglichen Nutzen erzielen

Heißt in diesem Fall:

Minimalprinzip -> Das Unternehmen hat genaue Vorstellungen, was die Maschine können muss oder soll und möchte möglichst wenig Geld für die Maschine ausgeben, sie muss aber alle gesetzten Voraussetzungen erfüllen.

Maximalprinzip -> Dem Unternehmen steht ein bestimmtes Budget zum Kauf zur Verfügung, mit diesem Budget soll die bestmöglichste Maschine gekauft werden, die in diesem Budgetrahmen liegt.

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Ist bei mir zwar schon eine Weile her und irgendwann wusste ich das auch mal, aber ich würde das folgendermaßen interpretieren:

Das Zitat aus Keynes' Zeit (damals herrschte noch die freie Marktwirtschaft) besagt, dass die Ökonomen sagten, dass der Ozean (die Wirtschaft) sich wieder beruhigt, wenn sich der Sturm (Rezession etc.) erst einmal gelegt hat (Selbstheilungskräfte - der Markt stabilisiert sich selbst).

Keynes ist da ja absolut anderer Meinung und sagt genau das Gegenteil: Der Markt stabilisiert sich nicht von alleine, der Staat muss eingreifen - und genau das ist in der freien Marktwirtschaft ein absolutes No-Go.

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Der Versender im eigentlichen Sinne ist der, der die Ware versendet / versenden will.

--> Speditionsvertrag zwischen Versender & Spediteur.

Der Spediteur kümmert sich i. d. R. nur (!) um die Organisation des Transportes, kann allerdings auch gleichzeitig selbst die Funktion des Frachtführers übernehmen.

--> Frachtvertrag zwischen Spediteur & Frachtführer, der Versender kann aber natürlich auch selbst den Transport organisieren, dann wird der Frachtvertrag zwischen Versender (i.e.S.) & Frachtführer geschlossen.

Der Frachtführer ist derjenige, der die Ware letztlich tatsächlich bewegt/transportiert.

Das sollte eigentlich das Abbild des üblichen Weges sein..

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https://deutsch.lingolia.com/de/grammatik/verben/konjunktiv

Erster Eintrag bei Google.....

Grüße René

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Also den Notruf gibt es nur als Telefonnummer - da kannst du keine SMS hinschicken.

Einige Dienststellen bieten als privaten Service eine extra Nummer an, das ist aber nicht weit verbreitet.

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